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Informationen für Ausländer

Generelle Voraussetzungen für ein Studium am IJK sind eine in Deutschland anerkannte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. für ein Master-Studium ein abgeschlossenes, in Deutschland anerkanntes grundständiges Studium (z.B. ein Bachelor-Studium) und nachgewiesene Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.

Es gelten die gleichen Zulassungsverfahren wie für deutsche Bewerberinnen und Bewerber. Beim Auswahlverfahren und bei der Studienplatzvergabe werden Sie wie Ihre deutschen Mitbewerberinnen und Mitbewerber behandelt.

1. Hochschulzugangsberechtigung

Um sich für unseren BA-Studiengang zu bewerben, brauchen Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt für alle Fächer an allen Hochschulen. Wenn Sie mit Ihrem Schulzeugnis in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren dürfen, gilt diese Fachbindung auch für deutsche Hochschulen. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Zertifikat von der Akademischen Prüfstelle im Kulturreferat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland. Dieses Zertifikat ermöglicht Ihnen auch ein vereinfachtes Visumverfahren.

Ist Ihr Schulzeugnis mit dem deutschen Abitur vergleichbar, können Sie sich direkt bewerben. Andernfalls müssen Sie eine sogenannte Feststellungsprüfung bestehen, um sich bewerben zu können. In einem einjährigen Kurs am Studienkolleg werden Sie auf diese Prüfung vorbereitet.

Wenn Sie ein grundständiges Studium (z.B. einen BA-Studiengang) an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, erkennen wir entsprechende Nachweise als Hochschulzugangsberechtigung an. Sie können sich dann mit Ihrem Hochschul-Zeugnis für unsere MA-Studiengänge bewerben.

Alle Zeugnisse müssen als beglaubigte Kopie sowie in einer beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Dabei sind auch die Noten in das deutsche oder ein international anerkanntes Notensystem zu übersetzen.

2. Deutsche Sprachkenntnisse

Da alle Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache gehalten werden, sind gute Deutschkenntnisse unabdingbar, d.h. mindestens auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens durch. Wir erkennen folgende Nachweise an:

  • DSH-2 oder höher
  • TestDAF TND 4+5
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS)
  • den Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • ein abgeschlossenes Studium in Germanistik

Darüber hinaus werden Ihre Deutschkenntnisse im Auswahlverfahren geprüft.

3. Visum

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren wollen, benötigen ein Visum. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige aus EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und den USA.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Sie können zunächst mit einem Bewerbervisum einreisen und es später in Deutschland in ein "Visum für Studienzwecke" umwandeln. Bitte erkundigen Sie sich genau und rechtzeitig in Ihrem Heimatland.

Weitere Informationen finden Sie

Ansprechpartner

Catherina Dürrenberg
Tel. 0511- 3100 488

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Zuletzt bearbeitet: 08.04.2011Zum SeitenanfangZum Seitenanfang
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