Zielsetzung
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen auf dem Gebiet der Massenkommunikation und ihrer Medien und über organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen von Kommunikationsprozessen.
Inhalte
Die Organisation und die Aufgaben von Massenmedien, die Arbeitsweise und das Selbstverständnis von Journalisten und anderen Medienproduzenten, die Zusammensetzung und die Erwartungen ihrer Publika, die Auswirkungen von Medien und ihrer Informations-, Unterhaltungs- und Werbeangebote auf Individuen und Gesellschaft.
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum Nebenfach Medienwissenschaft im Rahmen der Magisterstudiengänge
1. Zum Nebenfachstudium im Studiengang Medienwissenschaft an der Hochschule für Musik und Theater kann auf Antrag zugelassen werden, wer an der Universität Hannover in einem der Magisterstudiengänge Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sozialpsychologie, Religionswissenschaft, Germanistik, Anglistik und Romanistik eingeschrieben ist und die Zwischenprüfung bestanden hat. Die Zahl der aufzunehmenden Bewerber/innen ist auf 15 Studierende im Wintersemester beschränkt. Im Sommersemester werden keine Bewerber/innen aufgenommen.
2. Übersteigt die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der Studienplätze, erfolgt die Vergabe durch eine Auswahlkommission der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie setzt sich aus zwei Hochschullehrer/innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und zwei Studierenden der Fakultät zusammen, die für die Dauer von zwei Jahren bestellt sind. Die Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit der Stimmen.
3. Studierende aus den unter 1. genannten Magisterstudiengängen, die zum WS das Studium des Nebenfaches Medienwissenschaften an der Hochschule für Musik und Theater beginnen wollen, müssen bis zum 20. Juni einen begründeten Zulassungsantrag einreichen bei Prof. Dr. Adi Grewenig, Seminar für deutsche Sprache und Literatur, Königsworther Platz 1.
4. Zu einem begründeteten Antrag gehören:
- Studienbericht (mit Angabe der Schwerpunkte des bisherigen Studiums)
- Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung (kann bis zum 30. September nachgereicht werden)
- schriftliches Votum des Dozenten oder der Dozentin, mit der ein Beratungsgespräch geführt wurde. Das Votum soll Auskunft geben über die bisherigen Studienleistungen und die voraussichtliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin für das Nebenfach Medienwissenschaft
- schriftliche Begründung für die Wahl des Nebenfaches Medienwissenschaft (z. B. angestrebte Berufstätigkeit)
- ggf. Angaben über eine frühere Berufstätigkeit, Praktika u. ä.
5. Gehen mehr Bewerbungen ein als Studienplätze zu Verfügung stehen, entscheidet die Auswahlkommission auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Zulassung nach Eignung und Fachnähe.
6. Die Bewerber/innen auf den ersten 15 Plätzen erhalten einen Zulassungsbescheid und müssen bis zum 31. Juli verbindlich erklären, ob sie die Zulassung annehmen. Liegt die Erklärung dem Vorsitzenden der Auswahlkommission zu diesem Termin nicht vor, wird die Zulassung unwirksam. In diesem Falle rücken unberücksichtigte Bewerber/innen nach.
7. Bewerber/innen, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.
8. Eine Liste mit den Namen der zugelassenen Bewerber/innen geht dem Institut für Journalistik bis Anfang Juli zu. Anderenfalls wird die Auswahl seitens des Instituts für Journalistik und Kommunikationsforschung an der Hochschule für Musik und Theater vorgenommen. Im Fall eines Bewerberüberhangs richtet sich die Zulassung dann nach den Abiturnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialwissenschaften (inkl. Stufe 12.1 bis 13.2).
Über die Zulassung entscheidet die erreichte Punktzahl. Das Verfahren ist in dem Entwurf der Ordnung über die Prüfung zum Nachweis berufsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Bachelor-Studiengang Medienmanagement geregelt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zunächst Ihre Ansprechpartner in den Fachbereichen zur Verfügung.

