A) Voraussetzungen und Fristen

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die BA-Arbeit anmelden zu können?

Es dürfen bei Anmeldung der BA-Arbeit nicht mehr als zwei Scheine fehlen. Diese dürfen auch nicht gefährdet bzw. nicht bereits einmal als „nicht bestanden“ bewertet worden. Fehlen mehr als zwei Scheine, bei denen zwar der Leistungsnachweis erbracht ist, aber die Noten noch ausstehen, kann die Dozentin bzw. der Dozent Ihnen bescheinigen, dass die Veranstaltung „bestanden“ wurde. Der Schein wird in diesem Fall nicht als fehlend angerechnet, und Sie können sich zur BA-Arbeit anmelden. Die fehlenden Leistungsnachweise müssen spätestens zur letzten Prüfungsleistung vorliegen.

2. Wann muss ich das Exposé einreichen?

Sechs Wochen vor dem Anmeldetermin (also bis zum 01.03. bzw. 01.09.) müssen Sie ein Exposé einreichen. Sie finden alles Wichtige zu diesem Thema unter Abschnitt „B Forschungsthema und Exposé“. 

3. Wann muss ich die BA-Arbeit anmelden?

Die offizielle Anmeldung der BA-Arbeit ist zweimal im Jahr möglich. Einmal für das Sommersemester am 15. April (Abgabetermin: 15. Juli) und einmal für das Wintersemester am 15. Oktober (Abgabetermin: 15. Januar). Für eine persönliche Anmeldung steht Ihnen das Studierendensekretariat jeweils eine Woche im Vorfeld der beiden Termine offen. Die dreimonatige Bearbeitungszeit läuft aber erst ab dem 15.04. bzw. 15.10. 

4. Bei wem melde ich die BA-Arbeit an?

Anmeldungen für die BA-Arbeit nehmen Robyn Moore-Memis und in Abwesenheit Nadine Müller entgegen. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Eine Auflistung der Unterlagen, die Sie mitbringen müssen, finden Sie hier.

5. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Benötigt werden die folgenden Dokumente. Sie finden alle Vorlagen, die Sie benötigen, hier.

  • Lebenslauf
  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung BAMM
  • Formular „Bachelorarbeit Vergabe“
    → Der Titel, den Sie hier eintragen, ist nur als Arbeitstitel zu verstehen, der das Thema grob umreißt. Er kann im Laufe der Bearbeitung noch geändert werden.
  • Erklärung (BA-Prüfungsverfahren, das erste dieser Art im Fach Medienmanagement)
  • Auskunft über Gremientätigkeiten

6. Wann muss ich die fertige Arbeit abgeben?

Für das Verfassen der BA-Arbeit sind drei Monate vorgesehen. Abgabetermin ist demnach entweder der 15. Juli oder der 15. Januar. Fällt der 15. des Abgabemonats auf einen Samstag, so ist automatisch der darauffolgende Montag Abgabetermin. Fällt der 15. auf einen Feiertag, ist der darauffolgende Werktag der Abgabetermin. 

Sie können die vier Exemplare Ihrer Arbeit direkt im Sekretariat abgeben. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab, wie lange das Sekretariat am Abgabetag besetzt ist. Sollte niemand mehr vor Ort sein, können Sie Ihre Arbeit auch beim Pförtner abgeben. Sie müssen sich Datum und Uhrzeit der Abgabe dann aber unbedingt schriftlich bescheinigen lassen und diese Bescheinigung der Arbeit beilegen. Eine dritte Möglichkeit ist, die Arbeiten per Post zu schicken. Dann gilt der Poststempel zur Bemessung der rechtzeitigen Abgabe. 

7. Kann ich meine Anmeldung zurücknehmen?

Das Thema der Arbeit kann einmal innerhalb von drei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die erneute Anmeldung (mit einem anderen Thema) ist dann zum Stichtag im Folgesemester möglich.

8. Was passiert, wenn ich krank werde?

Bei Krankheit müssen Sie unbedingt ein ärztliches Attest (im Original) bei Robyn Moore-Memis einreichen. Legen Sie dem Attest bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist bei. Die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über Ihren Antrag. 

Die krankgeschriebenen Tage werden auf die Bearbeitungszeit aufgeschlagen. Ihr Abgabezeitpunkt verschiebt sich entsprechend nach hinten. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zur Gesamtdauer von vier Monaten verlängert werden – aber nicht länger. Bei einer längeren Erkrankung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt unbedingt erforderlich. 

9. Was passiert, wenn die Abschlussarbeit als nicht bestanden bewertet wird?

Wenn Sie z. B. aus Krankheitsgründen Ihre Arbeit nicht abschließen können, halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson. Wir finden auf jeden Fall eine Lösung! Es ist möglich, die BA-Arbeit einmal zu wiederholen.

10. Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?

Insgesamt müssen vier Exemplare der BA-Arbeit abgegeben werden. Je eins für die Prüfer, eins für das Archiv bei Robyn Moore-Memis und eins für die Bibliothek. Jedes Exemplar muss auf dem Rücken mit Ihrem Namen und dem (Kurz-)Titel Ihrer Arbeit beschriftet sein.

11. Was muss sonst abgegeben werden?

Ergänzend zu den Ausdrucken der BA-Arbeit reichen Sie bitte Ihre Daten (sofern Sie im Rahmen der Arbeit welche erhoben haben) und ein Abstract ein. 

Die Daten speichern Sie auf eine CD-ROM oder DVD und legen sie einer Kopie Ihrer Arbeit bei. Die erhält dann der Erstprüfer/die Erstprüferin. 

Bitte reichen Sie zusätzliche ein separates Abstract Ihrer Arbeit per Mail bei Ines Schumann ein. Das Abstract wird unter bestimmten Voraussetzungen an die Deutsche Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft e.V. (DGPuK) weitergeleitet, die es in der Internetdatenbank ‚Transfer‘ veröffentlicht.  

Zusätzlich werden folgende Angaben benötigt:

  • Art der Abschlussarbeit: Bachelor‐ oder Masterarbeit
  • Länge der Abschlussarbeit in Seiten, inkl. Anhang und exkl. Anhang
  • Einreichungsdatum der Abschlussarbeit
  • Note der Abschlussarbeit
  • Erstbetreuer/in der Abschlussarbeit
  • Verfasser/in der Abschlussarbeit
  • Titel der Abschlussarbeit
  • Ihre Email-Adresse (bitte keine IJK‐Adressen; @ durch [at] ersetzen)
  • Abstract der Abschlussarbeit (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Formlose Erklärung, ob Sie mit einer Weitergabe Ihrer Angaben an den Informationsdienst „Transfer“ der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft einverstanden sind.
  • Formlose Erklärung, ob Sie mit der Nennung des Titels Ihrer Abschlussarbeit und Ihres Namens in der Liste der Absolventinnen und Absolventen auf der Website des IJK einverstanden sind.

Bitte benennen Sie die Datei wie folgt: Name_Abstract_BA oder entsprechend Name_Abstract_MA)

 

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    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2020

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