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Pflichtpraktika

Im Rahmen des Bachelor-Studiums am IJK müssen mindestens zwei Pflichtpraktika absolviert werden. Um Ihnen die wichtigsten Fragen zu beantworten, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Regelungen zusammengestellt.

Sie können eines der Pflichtpraktika auch im Ausland absolvieren. Spezielle Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Auslandsaufenthalte".

Allgemeine Informationen zu Praktika (BAMM)

  • Wie finde ich einen Praktikumsplatz? (Mehr)
  • Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung meines Praktikums? (Mehr)
  • Wie lange sollte ein Praktikum dauern? (Mehr)
  • Mein Arbeitgeber möchte eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wie und wo bekomme ich diese? (Mehr)
  • Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte? Wie muss ich meinen Bericht einreichen? (Mehr)
  • Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich meinen Schein bekomme? (Mehr)

Praktikumsberichte: Procedere und Leitfaden

Der Leitfaden für die Erstellung der Praktikumsberichte kann hier heruntergeladen werden

  • Muss ich für jedes Praktikum einen Bericht erstellen? (Mehr)
  • Gibt es eine bestimmte Standardversion eines Praktikumsberichtes an die ich mich halten sollte? (Mehr)
  • Was sollte ich grundsätzlich beachten? (Mehr)
  • Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte? Wie muss ich meinen Bericht einreichen? (Mehr)
  • Wie muss der Bericht abgegeben werden? Was passiert nach der Abgabe meines Berichtes? (Mehr)
  • Wo finde ich alte Praktikumsberichte? (Mehr)
Zuletzt bearbeitet: 20.02.2013Zum SeitenanfangZum Seitenanfang
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