E) BAföG
1. Wie weise ich meine Studienfortschritte zu Beginn des 4./5. Fachsemesters beim BAföG-Amt nach? (Formblatt 5)
Zu Beginn des 4. bzw. 5. Fachsemesters werden BAföG-Empfänger vom BAföG-Amt dazu aufgefordert, einen Leistungsnachweis über die Studienfortschritte während das 3. bzw. 4. Fachsemesters ihres Studiums beim BAföG-Amt (Formblatt 5) einzureichen. Studierende sollen das Formblatt 5 bitte umgehend beim Prüfungsamt am IJK (Emily Junck oder in Vertretung Heike Just) einreichen. Die Bearbeitung dieses Formulars kann bis zu zwei Monate dauern, da das Erreichen der Bafög-Förderungswürdigkeit durch ausreichende Leistungsnachweise vom IJK geprüft werden muss.
Für die BAfög-Förderungswürdigkeit im Bachelorprogramm setzt das IJK Folgendes voraus:
- zum Ende des dritten Fachsemesters: 90 erreichte Leistungspunkte;
- zum Ende des vierten Fachsemesters: 105 erreichte Leistungspunkte, sofern die sonstige Prognose für die Erreichung des Studienabschlusses in der Regelstudienzeit positiv ist.
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