Zulassungsvoraussetzungen

Ich studiere derzeit an einer anderen Hochschule Kommunikationswissenschaft. Nun möchte ich ans IJK wechseln. Kann ich in ein höheres Fachsemester einsteigen?

Nein, Sie müssen sich nach den regulären Bewerbungsmodalitäten für das erste Fachsemester bewerben. Nach der Immatrikulation kann geprüft werden, ob Leistungen aus Ihrem früheren Studium anerkannt werden. Dadurch kann sich dann unter Umständen Ihre Studienzeit verkürzen.

Ich habe an einer anderen Hochschule Kommunikationswisschenschaft studiert und das Studium endgültig nicht bestanden. Kann ich am IJK studieren?

Wenn Sie an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes denselben Studiengang endgültig nicht bestanden haben, für den Sie sich am IJK interessieren, können wir Sie nicht zulassen.

Falls es sich nicht um denselben Studiengang handelt, können sie zugelassen werden.

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz müssen Sie angeben, ob Sie bereits an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden haben. Die Zulassungskommission prüft dann die Gleichwertigkeit der Studiengänge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Prüfung auf Gleichwertigkeit erst vornehmen, wenn Sie sich offiziell für einen Studienplatz beworben haben und nicht im Vorfeld einer möglichen Bewerbung.

Mein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse wird bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegen. Kann ich das Zeugnis nachreichen?

Ja, Sie können das Zeugnis nachreichen. Bewerben Sie sich in dem Fall mit dem Zeugnis, das Sie bereits haben (mind. B1). Dazu brauchen wir einen Nachweis, dass Sie zur Sprachprüfung angemeldet sind oder einen Kurs besuchen, der auf die Sprachprüfung vorbereitet.

Ich habe kein Abitur. Kann ich mit Immaturenprüfung den Bachelor Kommunikationswissenschaft studieren?

Ja, nach bestandenem allgemeinen Teil der Immaturenprüfung können Sie sich bei uns bewerben. Wenn Sie auf Grundlage Ihrer Bewerbungsunterlagen zum Kennenlerngespräch eingeladen werden, gilt dieses als besonderer Teil der Immaturenprüfung. Ob das Ergebnis auch für Studiengänge an anderen Hochschulen anerkannt wird, muss allerdings mit den dort zuständigen Stellen geklärt werden. Weitere Informationen zur Immaturenprüfung und anderen Möglichkeiten, das Studium ohne Abitur aufzunehmen, finden Sie hier:
http://www.studieren-in-niedersachsen.de/ohne-abitur.htm

 

Ansprechpartnerin

Magdalena Rosset
Tel. 05 11 / 31 00 480

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Zuletzt bearbeitet: 21.05.2024

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