Bewerbung
Welche Unterlagen muss ich für das Bewerbungsverfahren einreichen?
Eine Auflistung der Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Mein Abschlusszeugnis wird bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegen. Kann ich das Zeugnis nachreichen?
Ja, Sie können Ihr Bachelor-Zeugnis nachreichen. In den Bewerbungsunterlagen muss dann eine aktuelle Durchschnittsnote verzeichnet sein (z.B. im Transkript of Records oder auf einem gesonderten Nachweis des Prüfungsamtes). Sie würden dann ggf. eine vorläufige Zulassung erhalten, bis Ihr Zeugnis mit der Abschlussnote (mind. 2,5) vorliegt. Die Nachreichfrist für das Bachelor-Zeugnis ist für das Sommersemester der 15.05. und für das Wintersemester der 15.11.
In welchen Fällen muss ich eine Hausarbeit mit den Bewerbungsunterlagen einreichen? Und wie soll diese Hausarbeit aussehen?
Sie müssen eine Hausarbeit einreichen, wenn Sie ein vorrangig künstlerisches Bachelor-Studium absolviert haben, also weniger als die Hälfte der Leistungspunkte in (musik-)wissenschaftlichen oder musikpädagogischen Bereichen erbracht wurde.
Mit der Hausarbeit sollen Sie nachweisen, dass Sie selbstständig wissenschaftlich arbeiten können und damit gut auf den forschungsorientierten Master-Studiengang Medien und Musik vorbereitet sind. Diese Arbeit kann in Ihrem Bachelor-Studium entstanden sein, Sie sollten sie aber in jedem Fall allein verfasst haben.
Muss ich für die Bewerbung eine Bewerbungsgebühr bezahlen?
Zurzeit fallen keine Bewerbungsgebühren an.
Wenn ich zum Eignungsgespräch eingeladen werde, welchen Termin muss ich mir dann freihalten?
Das Aufnahmegespräch für den Master-Studiengang Medien und Musik findet zweimal im Jahr, meist Anfang/Mitte Februar und Anfang/Mitte Juli statt. Der Termin wird auf unseren Internetseiten bekannt gegeben, kann sich aber noch ändern. Selbstverständlich informieren wir die Bewerber/innen, die zum Eignungsgespräch zugelassen werden, möglichst bald nach Ablauf der Bewerbungsfrist über den genauen Termin.
Ich würde mich gerne bewerben, kann aber aus terminlichen Gründen nicht zum Aufnahmetest erscheinen. Gibt es eine Alternative?
Das Eignungsgespräch gilt ausnahmslos für alle Bewerber. Es wird nur einmal im Jahr durchgeführt, terminliche Alternativen gibt es nicht.
Ich möchte mich bewerben, aber noch nicht in diesem Jahr das Studium aufnehmen. Ist das möglich?
Grundsätzlich gilt die Aufnahmeprüfung im Studiengang MA Medien und Musik für das jeweils folgende Winter- bzw. Sommersemester des jeweiligen Studienjahres. Eine spätere Aufnahme des Studiums ist nicht möglich.
Ansprechpartner*innen
Prof. Dr. Carsten Winter
Tel. 05 11 / 31 00 494
Magdalena Rosset
Tel. 05 11 / 31 00 480
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Zuletzt bearbeitet: 10.11.2023
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