Studieninteressierte aus dem Ausland
Generelle Voraussetzungen für ein Studium am IJK sind eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung für den jeweiligen Studiengang bzw. für ein Master-Studium ein abgeschlossenes, in Deutschland anerkanntes grundständiges Studium (z.B. ein Bachelor-Studium) und nachgewiesene Deutschkenntnisse mindestens auf Test DaF-Niveaustufe (TDN) 4 (oder eine Sprachprüfung auf vergleichbarem Niveau).
Es gelten die gleichen Zulassungsverfahren wie für deutsche Bewerbende. Beim Auswahlverfahren und bei der Studienplatzvergabe werden Sie wie Ihre deutschen Mitbewerber*innen behandelt.
1. Hochschulzugangsberechtigung
Um sich für unseren BA-Studiengang zu bewerben, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das Fach Kommunikationswissenschaft. Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt für alle Fächer an allen Hochschulen. Wenn Sie mit Ihrem Schulzeugnis in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren dürfen, gilt diese Fachbindung auch für deutsche Hochschulen.
Ist Ihr Schulzeugnis mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar, können Sie sich direkt bewerben. Ob Ihr Abschluss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, können Sie hier nachsehen.
Wenn Sie im Ausland ein grundständiges Studium (z.B. einen BA-Studiengang) an einer in Deutschland anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, erkennen wir entsprechende Nachweise als Hochschulzugangsberechtigung an. Sie können sich dann mit Ihrem Hochschul-Zeugnis für unseren BA-Studiengang bewerben.
Für eine Bewerbung für unsere MA-Studiengänge gelten die Zugangsvoraussetzungen für inländische Bewerbende. Zusätzlich müssen Sie einen Sprachnachweis auf Test DaF-Niveaustufe 4 vorlegen.
Alle Zeugnisse müssen in einer beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Dabei sind auch die Noten in das deutsche oder ein international anerkanntes Notensystem zu übersetzen.
2. Deutsche Sprachkenntnisse
Da alle Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache gehalten werden, sind gute Deutschkenntnisse unabdingbar, d.h. mindestens auf Test DaF-Niveaustufe (TDN) 4. Es werden ausschließlich bestimmte Zertifikate anerkannt, die Sie dieser Seite entnehmen können.
3. Visum
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren wollen, benötigen ein Visum. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige aus EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und den USA.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Sie können zunächst mit einem Bewerbendenvisum einreisen und es später in Deutschland in ein "Visum für Studienzwecke" umwandeln. Bitte erkundigen Sie sich genau und rechtzeitig in Ihrem Heimatland.
Weitere Informationen finden Sie
- auf den internationalen Seiten unserer Hochschule
- auf den Seiten des DAAD
Ansprechpartnerin
Dr. Magdalena Rosset
Tel. 0511- 3100 480
Meldungen Alle
-
Montag, 06.10.2025 | 10:05
Konferenzmonat September: ECREA,…
Nach der Sommerpause und vor dem Start des Wintersemesters ist…
-
Freitag, 03.10.2025 | 12:51
IJK stellt sich Schüler*innen beim…
„Medien und Kommunikation bewegen die Welt - und du dich darin” -…
-
Freitag, 19.09.2025 | 16:40
IJK auf der 14. Tagung der Fachgruppe…
Vom 10. bis 12. September 2025 fand die 14. Tagung der Fachgruppe…
-
Montag, 15.09.2025 | 14:00
Daniel Possler erhält Stipendium und…
Handeln wir umweltbewusster, wenn wir Filme gesehen haben, die eine…
-
Freitag, 18.07.2025 | 17:02
Stellenausschreibung HMTMH:…
An der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) ist…
Termine Alle
-
Donnerstag, 20.11.2025 | 09:00
IJK Career Expo am 20.11.2025
Auch 2025 öffnet das IJK wieder seine Türen für die…
-
Donnerstag, 13.11.2025 | 17:30
Grüne Biotechnologie: Mythos…
Novembers der Wissenschaft: Vortrag von Prof. Dr.…
Zuletzt bearbeitet: 29.04.2025
Zum Seitenanfang