Studieninteressierte aus dem Ausland

Generelle Voraussetzungen für ein Studium am IJK sind eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung für den jeweiligen Studiengang bzw. für ein Master-Studium ein abgeschlossenes, in Deutschland anerkanntes grundständiges Studium (z.B. ein Bachelor-Studium) und nachgewiesene Deutschkenntnisse mindestens auf Test DaF-Niveaustufe (TDN) 4 (oder eine Sprachprüfung auf vergleichbarem Niveau).

Es gelten die gleichen Zulassungsverfahren wie für deutsche Bewerbende. Beim Auswahlverfahren und bei der Studienplatzvergabe werden Sie wie Ihre deutschen Mitbewerber*innen behandelt.

1. Hochschulzugangsberechtigung

Um sich für unseren BA-Studiengang zu bewerben, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das Fach Kommunikationswissenschaft. Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gilt für alle Fächer an allen Hochschulen. Wenn Sie mit Ihrem Schulzeugnis in Ihrem Heimatland nur bestimmte Fächer studieren dürfen, gilt diese Fachbindung auch für deutsche Hochschulen.

Ist Ihr Schulzeugnis mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar, können Sie sich direkt bewerben. Ob Ihr Abschluss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, können Sie hier nachsehen.

Wenn Sie im Ausland ein grundständiges Studium (z.B. einen BA-Studiengang) an einer in Deutschland anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, erkennen wir entsprechende Nachweise als Hochschulzugangsberechtigung an. Sie können sich dann mit Ihrem Hochschul-Zeugnis für unseren BA-Studiengang bewerben.

Für eine Bewerbung für unsere MA-Studiengänge gelten die Zugangsvoraussetzungen für inländische Bewerbende. Zusätzlich müssen Sie einen Sprachnachweis auf Test DaF-Niveaustufe 4 vorlegen.

Alle Zeugnisse müssen in einer beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Dabei sind auch die Noten in das deutsche oder ein international anerkanntes Notensystem zu übersetzen.

2. Deutsche Sprachkenntnisse

Da alle Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache gehalten werden, sind gute Deutschkenntnisse unabdingbar, d.h. mindestens auf Test DaF-Niveaustufe (TDN) 4. Es werden ausschließlich bestimmte Zertifikate anerkannt, die Sie dieser Seite entnehmen können.

3. Visum

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren wollen, benötigen ein Visum. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige aus EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und den USA.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Sie können zunächst mit einem Bewerbendenvisum einreisen und es später in Deutschland in ein "Visum für Studienzwecke" umwandeln. Bitte erkundigen Sie sich genau und rechtzeitig in Ihrem Heimatland.

Weitere Informationen finden Sie

 

Ansprechpartnerin

Dr. Magdalena Rosset
Tel. 0511- 3100 480

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Zuletzt bearbeitet: 29.04.2025

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