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Im Rahmen des Bachelorstudiums Kommunikationswissenschaft sind 8 Creditpoints im Modul 14 („Individuelle Projekte im Vertiefungsgebiet") und 7 Creditpoints im Modul 15 („Community Engagement/ Peer Education") zu leisten. Hier finden Sie weitere Informationen zum Erwerb von Creditpoints in diesen Modulen.
Formal festgehalten ist dies in den Ausführungsbestimmungen, die Sie hier herunterladen können.
Die insgesamt 8 zu leistenden Creditpoints können wie in der Modulbeschreibung spezifiziert durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Bezug zum Vertiefungsgebiet (z.B. ein weiterer Wahlpflichtkurs aus den Modulen 12 oder 13) oder durch individuelle Projekte mit Bezug zum Vertiefungsgebiet erworben werden.
Im Bereich der individuellen Projekte stehen Ihnen zahlreiche auch selbst gestaltbare Möglichkeiten offen:
Aktivitäten, die in Modul 14 eingebracht werden, sollen einen erkennbaren Bezug zum gewählten Vertiefungsgebiet aufweisen. Jedoch stellen auch allgemeinere wissenschaftliche Tätigkeiten eine Form der vertieften Befassung mit zentralen Studieninhalten dar, insbesondere im Sinne der Stärkung theorie- oder methodenbezogener Forschungskompetenzen. Auch wenn Sie ein Tutorium ableisten oder an einem Forschungsvorhaben mitwirken, das thematisch entfernt ist von Ihrem Vertiefungsgebiet, ist daher eine Anrechnung in Modul 14 möglich. Für Studierende, die kein Vertiefungsgebiet im BAKW gewählt haben („Generalist*innen“), ergeben sich ohnehin keine thematischen Begrenzungen bei den Seminaren oder Aktivitäten, die in Modul 14 angerechnet werden können.
Im Bereich des Community Engagement/ Peer Education stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zum Erwerb der 7 notwendigen Creditpoints zur Verfügung:
Für alle Vorhaben gilt: Besprechen Sie die Aktivität im Vorfeld mit einer lehrenden Person des Instituts und auch die Art und Anzahl von Creditpoints, die Sie dadurch erwerben werden. Auf der Basis dieser Vereinbarung weisen Sie ihre geleisteten Stunden (sowie ggf. die Ergebnisse Ihrer Aktivität) schriftlich nach, und der/die Dozierende wird nach entsprechender Prüfung die vereinbarten Creditpoints gutschreiben lassen.
Die Ausführungsbestimmungen gelten ab dem 01.03.2025. Vereinbarungen über die Anrechnung von Creditpoints, die vor diesem Zeitpunkt getroffen wurden, bleiben von den Ausführungsbestimmungen unberührt.
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