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Der erste Schritt auf dem Weg zur Bachelorarbeit ist das Examenskolloquium (Teilmodul 16.1 „Vorbereitung auf die Bachelorarbeit“), welches für das 5. Studiensemester empfohlen wird. Im Examenskolloquium werden Sie auf die Bachelorarbeit vorbereitet. Das Seminar sollte daher im Semester vor der Anmeldung Ihrer Arbeit abgeleistet sein. Im Rahmen des Seminars setzen Sie sich mit einer eigenen wissenschaftlichen Fragestellung auseinander und erlernen die Strukturierung von eigenen Forschungstätigkeiten (wie Aufbau einer Bachelorarbeit, Kriterien für die Bewertung von Bachelorarbeiten, Recherchetechniken etc.). Im Rahmen des Examenskolloquiums halten Sie eine Präsentation und verfassen ein Exposé. Zu beiden Arbeitsschritten erhalten Sie ausführlich Rückmeldung, die Sie entweder für die Anpassung und Ausarbeitung des Themas oder für eine Neuformulierung nutzen können.
Spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen Anmeldetermin im Sommer- bzw. Wintersemester müssen Sie ein Exposé einreichen, in dem Sie Ihr geplantes Forschungsvorhaben für die BA-Arbeit kurz schildern. Die Frist ist also jeweils der 01.03. bzw. der 01.09. eines Jahres.
Bitte senden Sie Ihr Exposé als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de
Das Exposé enthält eine Auflistung der von Ihnen bevorzugten Betreuungspersonen in absteigender Präferenzreihenfolge (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch). Vom Studierendensekretariat werden alle fristgerecht eingegangenen Exposés an die jeweilige Erstwunsch-Betreuungsperson geleitet. Diese Person sieht das Exposé ein und entscheidet nach Kapazitätslage, ob sie das erbetene Betreuungsverhältnis eingeht. Sollte die Person aus Auslastungsgründen die Arbeit nicht betreuen können, wird das Exposé an die Zweitwunsch-Person und ggf. an die Drittwunsch-Person weitergeleitet. In Ausnahmefällen werden neben der Auslastung mit anderen Betreuungsverhältnissen auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen, wenn nämlich eine Kollegin oder ein Kollege im Haus für die Betreuung fachlich besser qualifiziert ist. In dem Fall wird die Wunschperson die betreffende Kandidatin bzw. den Kandidaten kontaktieren und die entsprechende Alternative empfehlen. Studierende, für die keines der drei geäußerten Wunschbetreuungsverhältnisse zustande kommt, werden gemeinsam mit dem Studiengangssprecher oder der sprecherin eine Lösung finden.
Das Studierendensekretariat informiert alle Kandidatinnen und Kandidaten zeitnah darüber, welche Wunsch-person die Betreuung der Arbeit übernimmt. Mit dieser Person setzen sich die Kandidatinnen und Kandidaten umgehend (vor dem Anmeldezeitpunkt!) für eine Erstabsprache in Verbindung. Die Anmeldung selbst erfolgt dann zum vorgegebenen Termin (15.04. bzw. 15.10.).
Die Forschungsfrage ist Ihnen inhaltlich weitgehend freigestellt. Sie ergibt sich aus Ihren Interessen. Neben eigenen Ideen kann das Thema bzw. die Frage auch aus Werkstatt- oder anderen Seminaren hervorgehen. Eine erste Themensuche findet im Rahmen des Examenskolloquiums statt, welches Sie ein Semester vor Beginn der BA-Arbeit belegen. Jeder Student bzw. jede Studentin stellt im Rahmen dieser Veranstaltung ein mögliches Thema vor.
Was bei der Suche hilft: rechtzeitig anfangen; überlegen, welche Themengebiete interessieren, auf aktuelle Ereignisse achten; überprüfen, welche Themen schon abgehandelt sind und sich Inspirationen aus alten Abschlussarbeiten holen (z. B. hier).
Empirische Fragestellungen sind nicht zwingend, auch theoretische Ansätze können bearbeitet werden. Es ist darüber hinaus auch möglich, sich ein Thema stellen zu lassen. Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich im Vorfeld der Exposé-Erstellung an eine Professorin bzw. einen Professor oder jemanden von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Denken Sie bei der Konfektionierung des Themas daran, dass es sich „nur“ um eine BA-Arbeit handelt, und übernehmen Sie sich nicht. Hören Sie unbedingt auf die Ratschläge der Person, die Sie betreut. Sie hat jahrelange Erfahrung mit diesen Arbeiten und weiß es einfach besser ;)
Alle Professorinnen und Professoren sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihre Arbeit betreuen.
Die Auswahl Ihrer Betreuungsperson erfolgt nach inhaltlicher Passung. Falls Sie unschlüssig sind, schauen Sie sich die Forschungsinteressen der Mitarbeitenden an unter http://www.ijk.hmtm-hannover.de/de/institut/personen/.
Die Person, die das Zweitgutachten verfasst, wird von uns eingeteilt.
Das Exposé ist ein wissenschaftlicher Projektplan. Es skizziert die (grobe) Fragestellung, die Sie im Rahmen ihrer Abschlussarbeit untersuchen möchten, sowie Ihre Überlegungen zu einer sinnvollen konzeptionell-theoretischen Gründung des Vorhabens (Hintergrund, Relevanz, verwandte Forschung, ggf. wichtige Praxiskontexte) und – falls schon vorhanden – Ansätze zu einer sinnvoll erscheinenden methodisch-empirischen Umsetzung (falls es sich um eine empirische Arbeit handelt).
Das Exposé dient ausschließlich dazu, die Zuordnung von Studierenden zur Betreuungsperson sinnvoll und mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Personen fair abwickeln zu können. Es ist kein Leistungsnachweis und wird auch nicht benotet. Es ist auch nicht Bestandteil der Beurteilung Ihrer BA-Arbeit. Das Exposé soll lediglich deutlich machen, dass Sie sich mit Forschungsproblem und Untersuchungsgegenstand vertraut gemacht und dass Sie realistische Vorstellungen davon haben, wie die Fragestellung in einem auf drei Monate beschränkten Projekt erfolgreich bewältigt werden kann.
Das Exposé wird im Vorfeld der eigentlichen Arbeit erstellt und umreißt die Planung des Vorhabens. Es ist daher notwendigerweise unpräzise und unvollständig. Die eigentliche BA-Arbeit wird im Beratungsgespräch mit ihrer Betreuungsperson konfektioniert und gestaltet. Das Exposé spielt hierbei eine Rolle, ist aber nicht bindend dergestalt. Das heißt, dass Sie „Versprechen“, die Sie im Exposé gegeben haben, nicht unbedingt einhalten müssen, falls sich eine andere, bessere Vorgehensweise ergibt. Umgekehrt steht es der Betreuungsperson frei, auch weitreichende Änderungen/Abweichungen vom Exposé als Bedingung für eine gelingende Abschlussarbeit von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten einzufordern. Die eigentliche BA-Arbeit ist also erst Gegenstand der Beratungsgespräche, die Sie später mit Ihrer Betreuungsperson führen.
Ihr Exposé umreißt
Bitte vergessen Sie auch nicht folgende formale Angaben!
Wichtig: Verwenden Sie 12-Punkt-Schrift und belassen Sie die Ränder Ihres Dokuments bei mindestens 2,5 cm an jeder Seite. Das Exposé darf max. 2 Seiten umfassen (die Literaturliste nicht mitgezählt). Längere Exposés werden nicht akzeptiert und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zurückgesendet.
Es wird von Ihnen keine umfangreiche Ausarbeitung gefordert, sondern eine kompakte Darstellung Ihrer Idee, anhand derer die Betreuungsverhältnisse vermakelt werden können.
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