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Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es keine Fristen. Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag der Studentin/des Studenten an den Prüfungsausschuss. Dem Antrag fügt die Studentin/der Student einen Vorschlag für das Fachgebiet, dem das Thema für die Masterarbeit entnommen werden soll, und einen Vorschlag für die Prüferinnen/Prüfer bei. Die Prüfungsvorleistungen sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang Medien und Musik festgelegt.
Die Masterarbeit kann digital angemeldet werden. Bitte senden Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen an: verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de.
Benötigt werden die folgenden Dokumente. Sie finden alle Vorlagen, die Sie benötigen, hier (link folgt).
Das Thema der Arbeit kann einmal innerhalb von drei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die erneute Anmeldung (mit einem anderen Thema) ist dann zum Stichtag im Folgesemester möglich.
Bei Krankheit müssen Sie unbedingt ein ärztliches Attest (im Original) im Prüfungsamt (bei Emily Junck oder Heike Just) einreichen. Legen Sie dem Attest bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist bei. Den formlosen Antrag können Sie zunächst auch digital an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de stellen. Die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über Ihren Antrag.
Die krankgeschriebenen Tage werden auf die Bearbeitungszeit aufgeschlagen. Ihr Abgabezeitpunkt verschiebt sich entsprechend nach hinten. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zur Gesamtdauer von fünf Monaten verlängert werden – aber nicht länger. Bei einer längeren Erkrankung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt unbedingt erforderlich.
Wenn Sie z. B. aus Krankheitsgründen Ihre Arbeit nicht abschließen können, halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson. Wir finden auf jeden Fall eine Lösung! Es ist möglich, die Arbeit einmal zu wiederholen.
Insgesamt müssen vier Exemplare der Arbeit abgegeben werden. Je eins für die Prüfer, eins für das Archiv im Prüfungsamt und eins für die Bibliothek. Jedes Exemplar muss auf dem Rücken mit Ihrem Namen und dem (Kurz-)Titel Ihrer Arbeit beschriftet sein. Ergänzend muss bei der Erstprüferin/dem Erstprüfer eine elektronische Fassung eingereicht werden, die für die Plagiatsprüfung genutzt werden kann.
Ergänzend zu den Ausdrucken der Arbeit reichen Sie bitte eine digitale Version Ihrer Masterarbeit sowie die dazugehörigen Daten (sofern Sie im Rahmen der Arbeit welche erhoben haben) und ein Abstract ein.
Bitte laden Sie am Abgabetag die digitale Version Ihrer Masterarbeit (inkl. der dazugehörigen Datensätze) im LMS hoch. Den Link zum Upload-Bereich im LMS erhalten Sie vor Ende der Abgabefrist in einer separaten E-Mail vom Prüfungsamt.
Zusätzlich reichen Sie bitte ein Abstract (inkl. der weiteren Angaben, s. u.) als Word-Datei (!) per E-Mail an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de ein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Abstract auf der Website des IJK veröffentlicht.
Folgende weitere Angaben werden zum Abstract benötigt:
Bitte benennen Sie die Datei wie folgt: Name_Abstract_BA oder entsprechend Name_Abstract_MA
Macht die zu prüfende Person glaubhaft, dass sie nicht in der Lage ist (z. B. wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung), Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so soll sie die Prüfungsleistungen in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form erbringen können. Dazu muss ein fachärztliches Attest im Original vorgelegt werden. Die Vorlage einer Kopie ist nicht ausreichend. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
Abgabe von Abschlussarbeiten: Bei der Abgabe der Masterarbeit hat die Studentin/der Student schriftlich zu versichern, dass sie/er ihre/seine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die letzte Seite enthält die mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehene Plagiatserklärung.
Die schriftliche Arbeit ist fristgerecht in mehrfacher Ausfertigung (vier Exemplare) entsprechend der Anzahl der Prüfenden im Prüfungsamt am IJK (bei Emily Junck oder in Vertretung Heike Just) abzugeben.
Ergänzend muss bei der Erstprüferin/dem Erstprüfer eine elektronische Fassung eingereicht werden, die für die Plagiatsprüfung genutzt werden kann. Maßgebend sind die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes am Abgabedatum. Bei Zusendung per Post gilt als Abgabedatum der Poststempel. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgeliefert, so gilt sie als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet, es sei denn, die/der Geprüfte hat das Fristversäumnis nicht zu vertreten.
Bei der Verteidigung Ihrer Masterarbeit handelt es sich um eine 30-minütige mündliche Prüfung. Diese nehmen in der Regel die beiden Betreuer*innen / Prüfer*innen Ihrer Masterarbeit ab. Gegenstand der Prüfung ist die kritische Reflexion ihrer Masterarbeit und die Verteidigung des gewählten Vorgehens.
Die Prüfung besteht aus zwei Phasen:
Die beiden Phasen können fließend ineinander übergehen. Für weitere Fragen zum Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuer*innen / Prüfer*innen.
In die Abschlussnote des Masterstudiengangs gehen das Modul Masterprüfung mit 40% und alle anderen Module mit zusammen 60% ein. Die Noten der einzelnen Module (mit Ausnahme des Moduls Masterprüfung) werden entsprechend den Leistungspunkten gewichtet, die den jeweiligen Modulen zugeordnet sind. In die Note des Moduls Masterprüfung gehen die Note für die Masterarbeit mit 70% und die Note für die mündliche Verteidigung mit 30% ein. Bei der Bildung der Note nach Abs. 4 wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Dem Zeugnis wird ein Verzeichnis der bestandenen Module einschließlich der Masterarbeit beigefügt (Transcript of Records). Das Transcript of Records beinhaltet die zugeordneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkte sowie die Benotung oder Bewertung der Prüfungen. Alle Noten werden als Dezimalzahl ausgewiesen.
Das Datum des Zeugnisses ist der Tag, an dem die letzte Prüfung bestanden wurde. Mit gleichem Datum wird eine Urkunde über den verliehenen akademischen Grad und ein Diploma Supplement ausgestellt. Das Diploma Supplement dient nach national und international gebräuchlichen Standards der Einstufung und Bewertung des Abschlusses. Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und tragen das Siegel der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover.
Die Abgabe eines Antrags auf Exmatrikulation ist Voraussetzung für die Freigabe bzw. Ausgabe von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement.
Die ausgestellten Dokumente sind von den Studierenden sofort auf Fehler zu prüfen. Falls Änderungen erforderlich sind, bitte so schnell wie möglich anfordern.
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz v. 15.12.2015 § 19, Abs. (6), Satz 4, haben Studierende die Möglichkeit, einen Antrag auf rückwirkende Exmatrikulation, wenn ihre letzte Abschlussprüfung im ersten Monat des neuen Semesters absolviert wurde.
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