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Im Rahmen des Bachelor-Studiums am IJK absolvieren die Studierenden zwei Pflichtpraktika. Um Ihnen die häufigsten Fragen zu beantworten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen und Regelungen zusammengestellt.
Sie können eines der Pflichtpraktika auch im Ausland absolvieren. Spezifische Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Auslandsaufenthalte".
Aktuelle Stellenangebote erhalten Sie regelmäßig per E-Mail, wenn Sie sich in den LMS-Kurs IJK-Praktikumspool einschreiben, sowie im dortigen Nachrichtenforum.
Praktikumsberichte anderer Studierender im IJK-Praktikumspool
weitere Praktikums- und Jobbörsen im Internet, Angebote in der Fachpresse und auf den Karriere-Websites einzelner Unternehmen
Praktikumsdauer mindestens zwei volle Monate (müssen am Stück absolviert werden)
Es können nicht zwei Praktika im selben Unternehmen absolviert werden, sondern die beiden Praktika müssen in zwei verschiedenen Unternehmen absolviert werden.
Offensichtlicher Bezug zum Studium:
mögliche Arbeitsbereiche: Markt-/Meinungsforschung, Medienforschung, PR/Öffentlichkeitsarbeit (konzeptionell), Marketing, Unternehmenskommunikation, Produktmanagement, Business Development, Projektmitarbeit/-management, ...
mögliche Arbeitgebende: Werbeagenturen, Mediaagenturen, Marktforschungsinstitute, Verlage, Unternehmensberatungen, PR-Agenturen, Radio- und Fernsehsender, Vermarkter, Landesmedienanstalten, Online-Start-ups...
Bei Unsicherheit immer vorab von Arbeitgebenden die Arbeitsinhalte schildern lassen und mit Magdalena Rosset die Anerkennung klären.
Praktikumsdauer mindestens zwei volle Monate (müssen am Stück absolviert werden)
Ab der Studienordnung BAMM 12/2017 kann die Praktikumsdauer in Absprache mit der betreuenden Lehrperson (Magdalena Rosset) jeweils auf bis zu sechs Monate erweitert werden.
Die Bestätigung stellt das Sekretariat aus, bitte wenden Sie sich an dieses. ACHTUNG: Studierende erhalten maximal zwei Pflichtpraktikumsbescheinigungen während des Studiums, die jeweils für die in der Studienordnung genannten Pflichtpraktikumsdauer gelten.
Werkstudierendentätigkeiten können als Pflichtpraktikumsäquivalent angerechnet werden
Damit eine Werkstudierendentätigkeit anerkannt werden kann, müssen mindestens 240 Stunden in einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten nachgewiesen werden. (Aus der Bescheinigung der Arbeitgebenden müssen folglich nicht nur die Aufgabenbereiche hervorgehen, sondern auch der Zeitraum der Werkstudierendentätigkeit sowie die geleistete Stundenzahl.)
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Werkstudierendentätigkeit – unabhängig von deren Länge – nur jeweils ein Pflichtpraktikum ersetzen können. Sie können jedoch zwei verschiedene Werksstudierendentätigkeiten als Äquivalente für zwei Praktika anerkennen lassen.
Für Werkstudierendentätigkeiten gelten dieselben Voraussetzungen für die Anerkennung wie für Praktika hinsichtlich des offensichtlichen Bezugs zum Studium usw. (siehe oben). Auch das Procedere für die Anerkennung ist identisch.
Sie können Ihren Praktikumsbericht jederzeit einreichen. Eine „Deadline“ oder spezielle Abgabetermine gibt es nicht.
Procedere: Erstellen Sie Ihren Bericht im IJK-Praktikumspool im LMS nach der Klickanleitung. Informieren Sie anschließend Magdalena Rosset per E-Mail darüber, dass Sie Ihren Praktikumsbericht abgegeben haben, und übermitteln Sie – unbedingt in derselben E-Mail! – eine Bescheinigung der Arbeitgebenden über das Praktikum/eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses.
Erstes Praktikum / Praxiskolloquium I
Regelmäßige Teilnahme am Praxiskolloquium (empfohlen: 1. Semester). Bei Fragen zum Praxiskolloquium wenden Sie sich bitte an Nico Spreen
Erstes Praktikum absolvieren
Praktikumsbericht via LMS
Bescheinigung über ein Praktikum à mindestens 2 Monate von Arbeitgebenden (inkl. kurzer Angabe des Aufgabenbereichs) oder Kopie des Zeugnisses
Zweites Praktikum / Praxiskolloquium II
Zweites Praktikum absolvieren
Praktikumsbericht
Bescheinigung über ein Praktikum à mindestens 2 Monate von Arbeitgebenden (inkl. kurzer Angabe des Aufgabenbereichs) oder Kopie des Zeugnisses
Vortrag zum eigenen Praktikum im Praxiskolloquium (empfohlen: 3. Semester). Der Vortrag kann entweder das erste oder das zweite Praktikum vorstellen. Bei Fragen zum Praxiskolloquium wenden Sie sich bitte an Nico Spreen
Ja! Für beide Pflichtpraktika muss ein einzelner Bericht geschrieben werden und per LMS abgegeben werden.
Bitte richten Sie sich nach der folgenden Klickanleitung.
Melden Sie sich im Learning-Management-System der HMTMH mit Ihrer HMTM-Benutzer-ID an.
Schreiben Sie sich in den Kurs „IJK-Praktikumspool“ ein. Hierfür ist kein Einschreibeschlüssel nötig.
Klicken Sie auf den Link „IJK Praktikumsberichte“ und wählen Sie auf dieser Seite oben den Punkt „Eintrag hinzufügen“.
Füllen Sie das Formular mit den benötigten Informationen zu Ihrem Praktikum aus und klicken Sie auf „Sichern und anzeigen“, damit Ihr Bericht abgespeichert wird. Die Antworten sollten stichwortartig ausfallen, jedoch für Außenstehende verständlich sein (hierzu zählt z.B. auch die Erklärung von Fachbegriffen).
Informieren Sie anschließend Magdalena Rosset per E-Mail darüber, dass Sie Ihren Praktikumsbericht abgegeben haben, und übermitteln Sie – unbedingt in derselben E-Mail! – eine Bescheinigung der Arbeitgebenden über das Praktikum/eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses.
Sie können Ihren Praktikumsbericht jederzeit einreichen. Eine „Deadline“ oder spezielle Abgabetermine gibt es nicht. Bedenken Sie jedoch, dass die Abgabe der Berichte (inkl. Nachweis des Arbeitgebenden) sowie die Vorstellung eines Ihrer Praktika im Praxiskolloquium notwendig sind, um die benötigten Scheine zu erwerben und für die Bachelorarbeit zugelassen zu werden.
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