Organisatorische Fragen vorab
Wir haben die Anforderungen von Erasmus und ein paar wertvolle Tipps zusammengestellt, die bei der Entscheidung für oder gegen ein Auslandssemester mit dem Programm Erasmus+ helfen sollen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Studierende und Doktoranden, die am IJK eingeschrieben sind und sich zum Zeitpunkt Auslandsaufenthalts mindestens im 3. Semester befinden. Neben dieser Vorschrift des DAAD gilt von Seiten des IJK die Regel, dass das zweisemestrige Werkstattseminar abgeschlossen sein muss, bevor Sie ins Ausland gehen. Daher bevorzugen viele IJK-Studierenden häufig das 5. oder das 6. Semester für einen Auslandsaufenthalt. Für Studierende im Master besteht die Wahl zwischen dem 3. und 4. Semester.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für einen ERASMUS+ Studienaustausch gelten folgende Voraussetzungen:
- Dauer: 3–12 Monate (90–360 Tage) je Studienzyklus (Bachelor/Master/Promotion), wiederholte Förderung möglich
- Gasthochschule: sie muss eine Partnerhochschule des IJK sein oder über eine ERASMUS-Charta (ECHE) verfügen
- Folgende Länder beteiligen sich am ERASMUS+ Programm: alle Länder der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- Die Schweiz bietet ab dem Wintersemester 2014/15 ein eigenes Mobilitätsprogramm (Swiss European Mobility Programme) an
Für ERASMUS+ Praktika gelten folgende Voraussetzungen:
- Dauer: 2-12 Monate während und nach dem Studium im europäischen Ausland (auch mehrfach)
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist
Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
Zu einem Auslandsaufenthalt gehört auch Interesse für die jeweilige Sprache und Kultur. Von Vorteil ist es, schon zu Hause einen Sprachkurs zu besuchen damit man bei der Ankunft über Grundkenntnisse verfügt. Für viele Sprachen werden Kurse in Hannover angeboten (z.B. Fachsprachenzentrum der Leibniz Universität Hannover). Einige Hochschulen setzen darüber hinaus bestimmte Sprachanforderungen voraus (i.d.R. B1), die mit der Bewerbung nachgewiesen werden müssen.
Bitte erkundigen Sie sich im IO nach Sprachkursen und ggf. deren Kostenerstattung.
Parallel muss im Rahmen von ERASMUS+ ein Online-Sprachtest vor und nach dem Aufenthalt abgelegt werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie vom IO. Außerdem können Sie umsonst Onlinesprachkurse belegen. Das Sprachlernportal (Online Linguistic Support – OLS) wird hierzu laufend mit weiteren Sprachen erweitert.
Wie werde ich gefördert?
Abgesehen von den entfallenden Studiengebühren an der Gasthochschule, erhalten Sie ein monatliches Stipendium aus den Fördermitteln der EU, welche über den DAAD an die HMTMH ausgezahlt werden. Die Höhe des Stipendiums kann von Jahr zu Jahr variieren, da Sie von der Zahl der Stipendiaten/Stipendiatinnen abhängt. Das IO versucht, den Betrag konstant zu halten.
Die Höhe des Stipendiums kann von Jahr zu Jahr leicht variieren, da Sie von der Zahl der Stipendiaten/Stipendiatinnen abhängt. Darüber hinaus orientiert sich die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Ab dem akademischen Jahr 2018/19 gelten folgende Monatsförderraten für die jeweiligen Ländergruppen als Richtwerte für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 420 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
- Gruppe 2 (monatlich 360 Euro): Belgien, (Deutschland), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 300 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
ERASMUS+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich.
Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nur ein Zuschuss ist, welcher die Kosten eines Auslandsaufenthaltes nicht komplett abdecken kann. Überlegen Sie sich vor der Bewerbung, ob Sie den Aufenthalt finanzieren können. Die meisten europäischen Städte haben höhere Lebenshaltungskosten als Hannover!
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit Auslands-Bafög zu beantragen. Auslands-BaföG gibt es auch für Studierende, die in Deutschland nicht BaföG-berechtigt sind. Das Studierendenwerk bietet eine Beratung dazu an. Für das Auslandsbafög sind je nach Land verschiedene Auslandsabteilungen der Bafögämter innerhalb Deutschlands zuständig.
Was sollte ich vor meiner Bewerbung bedenken?
Folgende Dinge bzw. Fragen sollten Sie beachten:
- Kann ich mir einen Auslandsaufenthalt leisten?
- Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?
- Bin ich ausreichend versichert?
- Wie finde ich eine Unterkunft?
- Bekomme ich Auslands-Bafög?
- Werden meine Leistungen aus dem Ausland anerkannt?
Elena Link und das International Office beraten Sie gerne zu diesen Themen.
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Zuletzt bearbeitet: 29.06.2020
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