Während des Semesters
Was sollte ich nach der Ankunft beachten?
- Lassen Sie sich von der Gasthochschule die Confirmation of Arrival ausfüllen und schicken Sie es im Original an das International Office der HMTMH.
- Wählen Sie vor Ort die Kurse, die Sie belegen möchten und aktualisieren Sie ggf. das Learning Agreement (changes during the mobility), das Sie ebenfalls an das International Office der HMTMH schicken. Kopien und Scans sind in diesem Falle erlaubt.
- Bevor Sie abreisen, lassen Sie von der Gasthochschule die Confirmation of Departure ausfüllen und schicken Sie es im Original an das International Office der HMTMH.
- Ebenfalls vor der Abreise wenden Sie sich an das International Office der Gasthochschule bezüglich einer Leistungsübersicht. Diese wird von der Gasthochschule i.d.R. innerhalb von 5 Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes ausgestellt und an das International Office der HMTMH geschickt.
Kann ich meinen Aufenthalt abbrechen?
Immer wenn es Probleme gibt, steht ihnen das IJK sowie das International Office mit Ratschlägen zur Seite. Ein Aufenthalt sollte nur abgebrochen werden, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihren Auslandsaufenthalt abzubrechen, kontaktieren Sie bitte vorher Tanja Fisse und/oder das International Office. Falls durch den Abbruch der Aufenthalt kürzer als 3 Monate ist, kann es sein, dass Ihr Stipendium zurückgefordert wird.
Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?
Prinzipiell sind Verlängerungen möglich. Allerdings immer nur vom Wintersemester auf das Sommersemester, da in akademischen Jahren gerechnet wird. Wenn Sie verlängern möchten, teilen Sie dies bitte rechtzeitig (mind. 4 Wochen vor Ende des bisher geplanten Aufenthaltsendes) dem International Office mit, damit das Stipendium neu berechnet werden kann. Sie können Ihren Aufenthalt nicht auf eigene Faust verlängern! Sie brauchen eine Bestätigung von der Gasthochschule und von der Heimathochschule.
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