C) Betreuung

1. Wer betreut meine BA-Arbeit?

Die BA-Arbeit wird von einer Person betreut und von zwei Gutachterinnen bzw. Gutachtern bewertet. Wer Ihre Arbeit betreuen kann, ist hier aufgeführt. Das Erstgutachten verfasst Ihre Betreuungsperson. Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter wird von uns ausgewählt.

2. Wie läuft die Betreuung grundsätzlich ab?

Die folgenden Ausführungen sind als allgemeine Richtlinien gedacht. Bitte stimmen Sie sich darüber hinaus unbedingt mit der Ihnen zugeordneten Betreuungsperson individuell ab, auch was den zeitlichen Aufwand der Betreuung betrifft.

Grundsätzlich ist die Abschlussarbeit eine Eigenleistung des bzw. der Studierenden. Das heißt, Hinweise, Ratschläge oder Kritik der Betreuungsperson können sich immer nur auf Ihre konstruktive Vorarbeit stützen. Diese Eigenleistung soll sich in allen Phasen der Bearbeitung niederschlagen: in den Vorarbeiten zum Exposé, in der Bearbeitung des Theorieteils sowie in der Datenanalyse und Interpretation, falls Sie eine empirische Arbeit verfassen. In der Bewertung der Arbeit wird diese Selbstständigkeit und Eigenleistung mit berücksichtigt. Das heißt aber nicht, dass Sie sich keine Tipps und Ratschläge abholen dürfen! Dafür ist die Betreuungsperson ja da.

Es ist ganz wichtig, dass Sie jedes Gespräch mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer gut vorbereiten. Dann haben Sie auch am meisten von der begrenzten Zeit. Dazu gehört, dass sie sich im Vorfeld Fragen überlegen und sich selbst Ziele stecken, welche im Gespräch erreicht werden sollen. Ganz wichtig ist, dass der Betreuungsperson ausreichend Zeit eingeräumt wird, sich auf diese Fragen vorzubereiten. Dazu notwendige Unterlagen sollten daher mindestens drei Arbeitstage vorher übersandt werden. Reichen Sie stets die aus Ihrer Sicht finale Fassung der Dokumente ein, oder machen Sie deutlich, dass es sich um „work in progress“ handelt.

Wichtig: Sie haben kein förmliches Anrecht darauf, dass die Betreuungsperson sämtliche Teile der Arbeit in ausformulierter Form vor Abgabe liest. Es ist aber durchaus üblich, bestimmte Aspekte der Vorgehensweise näher abzustimmen. Welche das sind, sollten Sie individuell besprechen. Häufig sind das folgende Teile:

  • Fragestellung (sowohl in groben Zügen als auch später in der präzisierten Fassung)
  • Gliederung der Arbeit
  • Auszüge aus dem Theorieteil bzw. dessen grobe Argumentationskette
  • ggf. methodisches Vorgehen
  • ggf. Operationalisierung und Instrument
  • ggf. Auszüge aus dem Auswertungskapitel

3. Wie läuft die Betreuung in den einzelnen Bearbeitungsphasen ab?

Jede Abschlussarbeit durchläuft in ihrer Bearbeitung vergleichbare Phasen. In jeder Phase fallen typische Fragen und zu treffende Entscheidungen an. Das Folgende bezieht sich auf den idealtypischen Ablauf einer empirischen Arbeit. Bei reinen Theorie-Arbeiten müssen die Phasen 3 und 4 entsprechend modifiziert werden.

Phase 1. Themenfindungsphase und Anmeldung
Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit sollen Sie sich ein Thema überlegen, das bereits im Rahmen des Examenskolloquiums diskutiert werden kann. Nach kurzer (!) Rücksprache mit einer gezielt ausgewählten Person, ob die Idee prinzipiell umsetzbar und tragfähig ist, verfassen Sie ein Exposé, welches die zentrale Frage der Arbeit und ihre Relevanz verdeutlicht und die theoretische sowie gegebenenfalls empirische Herangehensweise skizziert und reichen es ein.
Sie sollten für die geplante Methode (sowohl für die Datenerhebung als auch für die Auswertung) bzw. das Forschungsdesign unbedingt die entsprechenden Vorkenntnisse im Rahmen von Seminaren erworben haben. Konkret heißt das, dass Sie keine Ihnen bis dato unbekannte Methode oder ein Forschungsdesign in Ihrer BA-Arbeit „ausprobieren“ sollten!
Bei empirischen Arbeiten sollte zudem möglichst schon vor der Anmeldung sichergestellt sein, dass – sofern nötig – Kooperationen mit Dritten abgesichert sind (z. B. für die Rekrutierung von Teilnehmenden, die Beschaffung von Analysematerial oder die Verfügbarkeit und Kooperationsbereitschaft von Expertinnen und Experten, z. B. für Interviews).

Phase 2. Theoretischer Hintergrund und Forschungsfragen
Auf der Basis des Exposés erarbeiten Sie nach der Anmeldung eine kommentierte Gliederung, aus welcher die generelle Argumentationslogik der Arbeit hervorgeht. Diese Gliederung sollte mit der Betreuungsperson besprochen werden.
Sie arbeiten dann das gewählte Thema für sich theoretisch auf und entwickeln auf Basis dieser theoretischen und empirischen Bestandsaufnahme konkretisierte Forschungsfragen bzw. Hypothesen. Diese werden von Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin ebenfalls begutachtet und ggf. optimiert. Je besser die Vorarbeit in diesem Bereich ist, desto sachkundiger kann die Beratung ausfallen.
Das bedeutet insbesondere umfangreiche Literaturrecherche und -lektüre! Nur eine kenntnisreiche Anbindung Ihrer Ideen an bereits publizierte Forschung führt zu hoher Qualität Ihrer eigenen Arbeit. Dazu ist eine intensive Suche nach relevanten Fachartikeln und -büchern unumgänglich. Machen Sie dazu unbedingt Gebrauch von den Tipps zur Literaturrecherche.
Wenn Sie inhaltliches Neuland betreten, zu dem es noch wenig Literatur gibt, beraten Sie mit Ihrer Betreuungsperson, wie Sie damit umgehen. Oftmals bietet es sich an, Forschung zu einem ‚älteren‘, strukturell aber vergleichbaren Gegenstand heranzuziehen.
Anhand eines exemplarischen Textausschnitts aus dem Theorieteil kann ggf. die generelle Darstellungsweise und Form besprochen werden.

Phase 3. Operationalisierung und Datenerhebung
Aufbauend auf den theoretischen Vorüberlegungen entwickeln Sie selbstständig ein Erhebungsinstrument (Leitfaden, Fragebogen, Kategoriensystem etc.). Aus Gründen der Zeitplanung kann dieser Schritt auch parallel zu Phase 2 liegen. Gleichzeitig wird eine grundlegende Strategie für die Zusammensetzung/Rekrutierung der Stichprobe und die Durchführung der Datenerhebung erarbeitet.
Sie stellen Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer die Endversion des Instruments inkl. erläuternder Operationalisierung vor – bevor Sie damit ins Feld gehen. Ggf. wird diese Vorlage nach dem Gespräch modifiziert. Auch die Erhebungsstrategie wird kommentiert. Im Anschluss stellen Sie das Erhebungsinstrument fertig und erheben die Daten.

Phase 4. Ergebnisdarstellung und Interpretation
Sie erfassen und bereinigen die Daten und legen der Betreuungsperson einen eigenständigen Vorschlag für eine Analysestrategie vor, der abgestimmt wird. Sie führen dann die erforderlichen Analysen selbstständig durch, bereiten die Ergebnisse auf und diskutieren sie im Schlussteil Ihrer Arbeit. Der Ergebnisteil kann ggf. anhand eines exemplarischen Textausschnitts besprochen werden. Versuchen Sie, Ihre Daten mit möglichst einfachen, nachvollziehbaren Verfahren auszuwerten. Eine komplizierte multivariate Analyse ist nur selten die richtige Wahl, gerade in einer BA-Arbeit. Wenden Sie keine Analyseverfahren an, von denen in Ihrem bisherigen Studium noch nicht die Rede war! Die Bearbeitungszeit für Ihre BA-Arbeit ist zu kurz, um sich erst noch in ein Ihnen nicht vertrautes Auswertungsverfahren einzuarbeiten und es korrekt anzuwenden.

4. Kann ich meine Arbeit auch in Kooperation mit einem Unternehmen verfassen?

Oftmals ergibt sich die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, z. B. im Laufe eines Praktikums. Wenn Sie eine solche Kooperation anstreben, sollten Sie sich bewusst sein, dass u. U. Reibungsverluste auftreten, die aus den unterschiedlichen Ansprüchen an wissenschaftliche bzw. Auftragsforschungsarbeiten erwachsen.

Achten Sie unbedingt auf die notwendigen Fachkenntnisse im Unternehmen und darauf, ob eine geeignete Ansprechpartnerin oder ein geeigneter Ansprechpartner vorhanden ist, die bzw. der erstens eine gleichwertige Qualifikation besitzt und zweitens die Zeit für eine gute Betreuung der BA-Arbeit hat.

Manche Firmen möchten, dass die Forschungsarbeit im Anschluss an Ihre Prüfung mit einem Sperrvermerk versehen wird, d. h. dass sie nicht in der Bibliothek oder andernorts veröffentlicht wird. Sie selbst sollen sich dann also zur Vertraulichkeit gegenüber dem Unternehmen verpflichten. Wenn Sie das für sich akzeptieren, stimmen Sie sich unbedingt im Vorfeld der Anmeldung mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ab. Auch die Betreuungsperson am IJK muss sich nämlich mit dem Sperrvermerk einverstanden erklären. Einige der IJK-Mitarbeitenden betreuen solche Arbeiten nur ungern, um erzielte Ergebnisse nicht der Wissenschaft vorzuenthalten.

5. Wie oft finden Treffen mit der Betreuungsperson statt?

Mit dem Betreuer oder der Betreuerin werden die wichtigen Arbeitsschritte abgesprochen – das heißt, Thema bzw. Fragestellung, theoretische Gliederung, methodisches Vorgehen (also Dimensionen und Erhebungsinstrument) sowie die Auswertungsstrategie. Wie oft die Termine stattfinden und wie lang sie sind, hängt folglich von der Struktur der Arbeit und der zur Verfügung stehenden Zeit ab. Sprechen Sie das mit der betreffenden Person individuell ab.

Bitte bedenken Sie in jedem Fall die hohe Arbeitsbelastung der Betreuungspersonen, die dazu führt, dass Sie Termine nur mit einigem Vorlauf (in der Regel bis zu sieben oder zehn Tagen) verabreden können.

 

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    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2020

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