E) Abschließende Prüfungen

1. Welche Prüfungen müssen nach der BA-Arbeit abgelegt werden?

Nach der BA-Arbeit müssen Sie noch eine schriftliche Modulprüfung im Bereich Medienwissenschaft (Klausur; Modul 14 ‚Integration kommunikationswissenschaftlichen Wissens‘) ablegen sowie eine mündliche Prüfung zum Thema Methoden (Modul 15 ‚Methodenkritik‘).

2. Was muss ich über die Klausur „Integration kommunikationswissenschaftlichen Wissens“ wissen?

In der schriftlichen Modulprüfung (Modul 14 ‚Integration kommunikationswissenschaftlichen Wissens‘) geht es um fächerübergreifende und problembezogene Fragestellungen aus dem Bereich Medienmanagement. Die Fragen beziehen sich auf das im Studium erlernte medien- und kommunikationswissenschaftliche Wissen. Das Wissen wird zudem auf theoretische und praktische Fragestellungen angewandt. 

In der Klausur erhalten Sie drei Transfer-Fragen und müssen eine davon zur Bearbeitung auswählen. Diese Aufgaben zielen darauf ab, dass Sie erworbenes Wissen auf einen ausgewählten, meist aktuellen Gegenstand anwenden. Beispielaufgaben werden Ihnen im Examenskolloquium vorgestellt. Außerdem finden Sie Beispiele im entsprechenden LMS-Kurs („Abschlussprüfung BA MM“), in den Sie sich selbst einschreiben können.

Die schriftliche Prüfung findet frühestens vier Wochen nach Abgabe der BA-Arbeit statt. Der Prüfungstermin liegt meist in der letzten Februar- bzw. Augustwoche. Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist die fristgemäße Abgabe der Bachelorarbeit. Bei nicht fristgerechter Abgabe entscheiden die Gutachterinnen und Gutachter, ob Sie an der Klausur teilnehmen können oder nicht. 

Sie bereiten sich anhand der Literatur der Grundlagen-Literaturliste vor, die Sie ebenfalls in dem LMS-Kurs finden. Sollte die Liste nicht aktuell sein (von Januar bzw. Juli des betreffenden Jahres), wenden Sie sich bitte an Robyn Moore-Memis. Vergessen Sie aber auch nicht, sich Ihre Mitschriften und die Folien der Pflichtvorlesungen aus den o. g. Modulen anzuschauen. Machen Sie sich darüber hinaus mit aktuellen Mediendiskursen vertraut. 

Die Bearbeitungsform ist das Essay. Von Ihnen wird also eine strukturierte Bearbeitung der Aufgabenstellung in Form eines zusammenhängenden Textes verlangt. Das schließt in der Regel eine Formalgliederung des gefertigten Textes und natürlich dessen sinnvollen inhaltlichen Aufbau ein. 

Die Klausur dauert 90 Minuten. 

Sie können die Klausur einmal wiederholen.

Qualifikationsziele Das im Studium gelernte medien- und kommunikationswissenschaftliche Wissen, also die Inhalte aus den Modulen 2 bis 5, werden in Modul 12 zusammengefasst und integriert. Das Wissen wird zudem auf theoretische und praktische Fragestellungen angewandt.
Teilnahmevoraussetzung Erbrachte Leistungen in Modulen 1 bis 11
Modulprüfung Prüfungsleistung: Klausur (benotet, Dauer: 90 Minuten)

3. Was muss ich über die Methodenprüfung wissen?

Wenn Sie die Klausur bestanden haben, wird ein Termin mit Erst- und Zweitgutachter bzw. -gutachterin für die mündliche Methodenprüfung vereinbart. Dieser liegt meistens zwischen dem 15. und 31. März bzw. 15. und 30. September.

In der mündlichen Prüfung des Moduls 15 ‚Methodenkritik‘ geht es um Ihre Methoden- und Statistikkenntnisse, die Sie im Rahmen der Seminare aus den Modulen 8 bis 11 (Methoden sozial- und medienwissenschaftlicher Forschung, Verfahren der Exploration, Datenerhebung, -auswertung und -interpretation) erworben haben. Die Methoden werden kritisch diskutiert, und es werden adäquate methodische Designs für verschiedene Fragestellungen entworfen.

Es handelt sich um eine Einzelprüfung. Sie wird in der Regel von Ihrer Betreuungsperson der BA-Arbeit und der Zweitgutachterin bzw. dem Zweitgutachter abgenommen.

Bereiten Sie sich anhand der Grundlagen-Literaturliste (die Sie von Robyn Moore-Memis erhalten) sowie Ihrer Aufzeichnungen aus den o. g. Modulen vor.

Die Prüfung dauert 30 Minuten.

Qualifikationsziele Das im Studium gelernte Methodenwissen, also die Inhalte aus den Modulen 7 bis 9, werden in Modul 13 zusammengefasst und integriert. Die Methoden werden kritisch diskutiert, und es werden adäquate methodische Designs für verschiedene Fragestellungen entworfen.
Teilnahmevoraussetzung Erbrachte Leistungen in Modulen 1 bis 11
Modulprüfung Prüfungsleistung: Mündliche Prüfung (benotet, Dauer: 30 Minuten)

4. Wie bildet sich die Gesamtnote?

In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen vier Prüfungsleistungen ein, und zwar:  

  • das nach Abs. 4 gewichtete Mittel der Modulnoten mit 60 Prozent,
  • die Beurteilung der Modulprüfung Modul 12 „Integration kommunikationswissenschaftlichen Wissens“ mit 10 Prozent,
  • die Beurteilung der Modulprüfung Modul 13 „Methodenkritik“ mit 10 Prozent
  • sowie die Note des Teilmoduls 16.2 „Bachelorarbeit“ mit 20 Prozent.

In die Berechnung des Mittels der Modulnoten gehen alle benoteten Studienmodule mit Ausnahme der Moduls „Bachelorarbeit“, „Integration kommunikations-wissenschaftlichen Wissens“ und „Methodenkritik“ der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medienmanagement ein. Die Modulnoten werden bei der Berechnung jeweils mit dem Wert gewichtet, der sich aus der Gesamtsumme der LPs für benotete Studienleistungen ergibt. Bei der Bildung der Note wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

5. Welche Leistungsbescheinigungen erhalte ich zum Abschluss meines Bachelorstudiums?

Dem Zeugnis wird ein Verzeichnis der bestandenen Module einschließlich der Bachelorarbeit beigefügt (Transcript of Records). Das Transcript of Records beinhaltet die zugeordneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkte sowie die Benotung oder Bewertung der Prüfungen. Alle Noten werden als Dezimalzahl ausgewiesen. 

Das Datum des Zeugnisses ist der Tag, an dem die letzte Prüfung bestanden wurde. Mit gleichem Datum wird eine Urkunde über den verliehenen akademischen Grad und ein Diploma Supplement ausgestellt. Das Diploma Supplement dient nach national und international gebräuchlichen Standards der Einstufung und Bewertung des Abschlusses. Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und tragen das Siegel der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover.

6. Wie erhalte ich mein Zeugnis?

Studierende, die nicht an einem Masterstudiengang der HMTMH ihr Studium fortsetzen, müssen umgehend nach der letzten Prüfung einen Antrag auf Exmatrikulation abgeben. Das Formular ist Voraussetzung für die Freigabe bzw. Ausgabe von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement. Die ausgestellten Dokumente sind von den Studierenden sofort auf Fehler zu prüfen. Falls Änderungen erforderlich sind, bitte so schnell wie möglich anfordern.

7. Kann ich mich auch rückwirkend exmatrikulieren, wenn meine letzte Prüfung in den ersten Monat des neuen Semesters fällt?

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz v. 15.12.2015 § 19, Abs. (6), Satz 4, haben Studierende die Möglichkeit, einen Antrag auf rückwirkende Exmatrikulation zu stellen, wenn ihre letzte Abschlussprüfung im ersten Monat des neuen Semesters absolviert wurde.

 

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    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2020

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