Abschlussarbeit Formale Kriterien

1. Welchen formalen Kriterien muss die Arbeit genügen?

Die Arbeit sollte etwa einen Umfang von 80 Seiten haben (inkl. Abbildungen und Tabellen im Text, aber ohne Literaturverzeichnis und Anhang). Dieser Umfang sollte als Obergrenze angesehen werden. 

Die Arbeit muss gut lesbar sein. Sinnvoll ist daher 1,5-facher Zeilenabstand und 12-Punkt-Schrift. Die Überschriften und Zwischenüberschriften sollten vom vor- und nachfolgenden Text abgesetzt werden, z. B. durch Abstände und Hervorhebung. Darüber hinaus sollten Sie ausreichenden Rand einräumen, d. h. links mind. 3,5 cm, damit der Text nach dem Binden komplett lesbar ist, und rechts mind. 3 cm Korrekturrand. 

Alle Kapitel werden durchnummeriert. Übertreiben Sie es mit der Durchnummerierung der Unterkapitel nicht.

Als Faustregel gilt, dass ein eigenständiges Kapitel bzw. Unterkapitel mindestens eine Seite umfasst. Üblicherweise sollte eine gut gegliederte Masterarbeit mit drei Gliederungsebenen auskommen.

2. Aus welchen Teilen besteht die Arbeit?

Die Arbeit besteht aus folgenden Teilen:

  • Titelblatt:
    • Titel
    • Institution
    • Erstgutachterin bzw. Erstgutachter
    • Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter
    • eigener Name („Eingereicht von…“)
    • Abgabedatum
    • Zweck (z. B. „Master-Arbeit zur Erlangung des Hochschulgrades ‚Master of Arts in Medien und Musik“)
  • Abstract: Maximal einseitige Zusammenfassung der Arbeit (Problemstellung, Herangehensweise, Kernergebnisse)
  • evtl. Vorwort: nur für persönlich unbedingt notwendig erachtete Äußerungen oder für Lesehinweise (nicht zwingend notwendig)
  • Inhaltsverzeichnis/Gliederung (übersichtlich, mit Seitenzahlen); ggf. Abbildungs-/Tabellenverzeichnis
  • Hauptteil
  • Literaturliste
  • Anhang: Erhebungsinstrument(e), im Text nicht verwendete Tabellen etc.
  • Plagiatserklärung:
    Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und alle sinngemäß oder wortwörtlich aus anderen Quellen übernommenen Stellen kenntlich gemacht habe, und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. Mir ist bekannt, dass die nicht zitierte Übernahme oder Paraphrasierung von Passagen ein Plagiat konstituiert. Mir ist außerdem bekannt, dass die auszugsweise oder gänzliche Aneignung fremder Arbeiten zur Erschleichung eines Leistungsnachweises studien- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben kann.

    Ort/Datum
    Unterschrift

3. Wie wird zitiert und referenziert?

Die Zitation (Belege im Text sowie Aufbau der Literaturliste) soll nach einem wissenschaftlich anerkannten System erfolgen, welches einheitlich, nachvollziehbar und systematisch ist. Das IJK empfiehlt die Einhaltung der Regeln der American Psychological Association (APA, 2010), wie sie im Kurs „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ vermittelt werden.

Nach APA gilt, dass alle verwendeten Quellen, alle direkten und indirekten Zitate und Belege im Text (nicht in Fußnoten!) angegeben werden müssen. 

Alle Quellen, die im Text zitiert werden (und nur diese), gehören in die Literaturliste. Die Liste muss erstens alphabetisch und zweitens chronologisch aufgebaut sein. 

Fußnoten werden nach APA nur äußerst sparsam eingesetzt, sie sollen lediglich Zusatzinformationen und weiterführende Hinweise enthalten, jedoch nichts, was für das grundlegende Verständnis der Arbeit wichtig ist. 

Alle weiteren Regeln finden Sie in der Veröffentlichung der APA:
American Psychological Association. (2010). Publication Manual of the American Psychological Association (6th. ed.). Washington, DC: Autor. (All 4.1.1-1/6)

 

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Zuletzt bearbeitet: 19.01.2018

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