Pflichtpraktika
Im Rahmen des Bachelor-Studiums „Medienmanagement“ am IJK absolvieren die Studierenden mindestens zwei Pflichtpraktika. Um Ihnen die häufigsten Fragen zu beantworten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen und Regelungen zusammengestellt.
Sie können eines der Pflichtpraktika auch im Ausland absolvieren. Spezifische Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Auslandsaufenthalte".
Allgemeine Informationen zu Praktika (BAMM)
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Wie finde ich einen Praktikumsplatz? (Mehr)
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aktuelle Angebote via IJK-Praktikumspool oder Aushang am Schwarzen Brett im 4. Stock
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Praktikumsberichte anderer Studierender im IJK-Praktikumspool
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weitere Praktikums- und Jobbörsen im Internet, Angebote in der Fachpresse und auf den Karriere-Websites einzelner Unternehmen
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Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung meines Praktikums? (Mehr)
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Praktikumsdauer mindestens zwei volle Monate (müssen am Stück absolviert werden)
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Offensichtlicher Bezug zum Studium:
mögliche Arbeitsbereiche: Markt-/Meinungsforschung, Medienforschung, PR/Öffentlichkeitsarbeit (konzeptionell), Marketing, Unternehmenskommunikation, Produktmanagement, Business Development, Projektmitarbeit/-management, ...
mögliche Arbeitgeber: Werbeagenturen, Mediaagenturen, Marktforschungsinstitute, Verlage, Unternehmensberatungen, PR-Agenturen, Radio- und Fernsehsender, Vermarkter, Landesmedienanstalten, Online-Start-ups...
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Die Arbeitsbereiche Produktion, Redaktion, Design und Technik sollen in der Regel nicht mehr als 30 Prozent der Arbeitszeit des Praktikums ausmachen
Bei Unsicherheit immer vorab vom Arbeitgeber die Arbeitsinhalte schildern lassen und mit Magdalena Rosset die Anerkennung klären.
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Wie lange sollte ein Praktikum dauern? (Mehr)
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Praktikumsdauer mindestens zwei volle Monate (müssen am Stück absolviert werden)
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Ab der Studienordnung BAMM 12/2017 kann die Praktikumsdauer in Absprache mit der betreuenden Lehrperson (Magdalena Rosset) jeweils auf bis zu sechs Monate erweitert werden.
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Mein Arbeitgeber möchte eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wie und wo bekomme ich diese? (Mehr)
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Die Bestätigung stellt das Sekretariat aus, bitte wenden Sie sich an dieses.
ACHTUNG: Jede Studentin/jeder Student erhält maximal zwei Pflichtpraktikumsbescheinigungen während des Studiums, die jeweils für die in der Studienordnung genannten Pflichtpraktikumsdauer gelten.
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Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte? Wie muss ich meinen Bericht einreichen? (Mehr)
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Sie können Ihren Praktikumsbericht jederzeit einreichen. Eine „Deadline“ oder spezielle Abgabetermine gibt es nicht.
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Procedere: Erstellen Sie Ihren Bericht im IJK-Praktikumspool im LMS nach der Klickanleitung. Informieren Sie anschließend Magdalena Rosset per E-Mail darüber, dass Sie Ihren Praktikumsbericht abgegeben haben, und übermitteln Sie – unbedingt in derselben E-Mail! – eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Praktikum/eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses.
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Was sind die Voraussetzungen für den Scheinerwerb?
(Mehr)
Erstes Praktikum / Praxiskolloquium I
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Regelmäßige Teilnahme am Praxiskolloquium (empfohlen: 1. Semester). Bei Fragen zum Praxiskolloquium wenden Sie sich bitte an Magdalena Rosset
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Erstes Praktikum absolvieren
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Praktikumsbericht via LMS
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Bescheinigung über ein Praktikum à mindestens 2 Monate vom Arbeitgeber (inkl. kurzer Angabe des Aufgabenbereichs) oder Kopie des Zeugnisses
Zweites Praktikum / Praxiskolloquium II
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Zweites Praktikum absolvieren
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Praktikumsbericht
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Bescheinigung über ein Praktikum à mindestens 2 Monate vom Arbeitgeber (inkl. kurzer Angabe des Aufgabenbereichs) oder Kopie des Zeugnisses
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Vortrag zum eigenen Praktikum im Praxiskolloquium (empfohlen: 3. Semester). Der Vortrag kann entweder das erste oder das zweite Praktikum vorstellen. Bei Fragen zum Praxiskolloquium wenden Sie sich bitte an Magdalena Rosset
Praktikumsberichte: Procedere und Leitfaden
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Muss ich für jedes Praktikum einen Bericht erstellen? (Mehr)
Ja! Für beide Pflichtpraktika muss ein einzelner Bericht geschrieben werden und per LMS abgegeben werden.
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Wie erstelle ich meinen Praktikumsbericht (Mehr)
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Bitte richten Sie sich nach der folgenden Klickanleitung.
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Melden Sie sich im Learning-Management-System der HMTMH mit Ihrer HMTM-Benutzer-ID an.
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Schreiben Sie sich in den Kurs „IJK-Praktikumspool“ ein. Hierfür ist kein Einschreibeschlüssel nötig.
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Klicken Sie auf den Link „IJK Praktikumsberichte“ und wählen Sie auf dieser Seite oben den Punkt „Eintrag hinzufügen“.
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Füllen Sie das Formular mit den benötigten Informationen zu Ihrem Praktikum aus und klicken Sie auf „Sichern und anzeigen“, damit Ihr Bericht abgespeichert wird. Die Antworten sollten stichwortartig ausfallen, jedoch für Außenstehende verständlich sein (hierzu zählt z.B. auch die Erklärung von Fachbegriffen).
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Informieren Sie anschließend Magdalena Rosset per E-Mail darüber, dass Sie Ihren Praktikumsbericht abgegeben haben, und übermitteln Sie – unbedingt in derselben E-Mail! – eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Praktikum/eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses.
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Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte?(Mehr)
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Sie können Ihren Praktikumsbericht jederzeit einreichen. Eine „Deadline“ oder spezielle Abgabetermine gibt es nicht. Bedenken Sie jedoch, dass die Abgabe der Berichte (inkl. Nachweis des Arbeitgebers) sowie die Vorstellung eines Ihrer Praktika im Praxiskolloquium notwendig sind, um die benötigten Scheine zu erwerben und für die Bachelorarbeit zugelassen zu werden.
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Wie muss ich meinen Bericht einreichen?(Mehr)
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Erstellen Sie Ihren Bericht – wie oben beschrieben – im IJK-Praktikumspool des LMS. Informieren Sie anschließend Magdalena Rosset per E-Mail darüber, dass Sie Ihren Praktikumsbericht abgegeben haben, und übermitteln Sie – unbedingt in derselben E-Mail! – eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Praktikum/eine Kopie Ihres Arbeitszeugnisses.
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Wo finde ich alte Praktikumsberichte? (Mehr)
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