B) Forschungsthema und Exposé
1. Wie bereite ich mich inhaltlich vor? (Examenskolloquium)
Der erste Schritt auf dem Weg zur Bachelorarbeit ist das so genannte Examenskolloquium (Teilmodul 16.1 „Begleitkolloquium zum Reflexionsprojekt“; siehe Studien- und Prüfungsordnung), das für das 5. Fachsemester empfohlen wird. In diesem Kolloquium wird auch die Frage behandelt, wie Sie Ihr Thema für Ihre Bachelorarbeit finden und wie die Abschlussphase Ihres Studiums rund um die Bachelorarbeit organisiert ist. Für dieses Kolloqium existiert im jeweils laufenden Semester ein eigener Kurs im LMS, in dem Sie jederzeit die wichtigsten und aktuellsten Informationen nachschlagen können.
2. Wie wähle ich ein Forschungsthema/eine Forschungsfrage aus?
Ihnen stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um die Thematik und Fragestellung für Ihre Bachelorarbeit zu finden.
Der erste und empfohlene Weg besteht darin, aus der halbjährlich von den Lehrenden des Instituts veröffentlichen Angebotsliste möglicher Themen auszuwählen. Am IJK wird zu den unterschiedlichsten Themen geforscht, und Ihre Abschlussarbeit mit einem laufenden Forschungsprogramm zu verbinden, hat für Sie und für die Lehrenden (wie auch die Wissenschaft insgesamt) große Vorteile. Sie profitieren von bereits recherchierten Literaturbeständen und -kenntnissen Ihre*r Betreuer*innen, von methodischen Vorerfahrungen und Vorarbeiten, vorhandenen Daten mit Möglichkeiten der Erweiterung oder Reanalyse, von replikationsfähigen Ausgangsstudien oder etablierten Partnernetzwerken. Die Anbindung Ihrer Arbeit an laufende IJK-Forschung verleiht Ihrem Projekt auf vielfältige Weise Rückenwind, und umgekehrt leistet Ihre Bachelorarbeit einen dramatisch größeren Nutzen für die Wissenschaft, wenn sie eng mit laufender IJK-Forschung verknüpft ist.
Der zweite Weg zu Ihrem Thema besteht darin, dass Sie sich selbst eine Fragestellung überlegen. Die Lehrenden des IJK stehen Ihren Ideen offen gegenüber, bieten allerdings keine umfangreiche Beratung an zur Entwicklung von Eigenthemen, weil das die Arbeitskapazitäten nicht erlauben. Für ein eigenes Thema können Sie im Rahmen des Examenskolloquiums (Begleitkolloquium zum Reflexionsprojekt, Modul 16.1) ein Beratungsgespräch mit eine*r Professor*in erbitten. In jedem Fall wird ein Exposé (s.u.) erforderlich, mit dem Sie sich um die Betreuung Ihrer Arbeit bewerben. Das Zustandekommen einer Betreuung für Ihr selbstgewähltes BA-Thema ist wahrscheinlich, aber nicht garantiert. Falls keine Betreuung organisiert werden kann, wird die Studiengangsleitung Sie wohlmeinend beraten.
3. Wie erfolgt die Vergabe von Themen aus der Angebotsliste des IJK?
Zweimal im Jahr (zum 01.06. und zum 01.01.) veröffentlichen die Lehrenden des Instituts eine aktuelle Liste mit den Themenangeboten für Abschlussarbeiten. Der Link zu dieser Liste wird im LMS-Kurs des „Examenskolloquiums“ (Integriertes Begleitkolloquium für die Abschlüsse aller Studiengänge, einschließlich BAKW-Modul 16.1) hinterlegt; die Studierenden werden auch per Rundmail darüber informiert. Zu jedem angebotenen Thema finden Sie eine kurze Beschreibung des vorgesehenen wissenschaftlichen Vorgehens, meistens mit Hinweisen auf Referenzpublikationen.
Befassen Sie sich gründlich mit diesen Beschreibungen und wählen Sie drei (nicht zwei und nicht vier) Themen aus dieser Liste aus, die Sie am meisten interessieren. Wichtig: Diese drei Themen müssen von unterschiedlichen Betreuenden verantwortet werden. Senden Sie sodann Ihre Wünsche mit absteigender Präferenzreihenfolge (Erstwunsch zuoberst) an unser Verwaltungsteam (verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de). Nennen Sie jeweils die laufende Nummer aus der Angebotsliste, Betreuungsperson und Thema. Die Frist dafür wird jeweils im LMS und per Email kommuniziert; in der Regel liegt sie Ende Januar (für Arbeiten, die zum 15.04. angemeldet werden) und Ende Juni (für Arbeiten, die zum 15.10. angemeldet werden). Wichtig: Wenn Sie Themen aus der Angebotsliste bearbeiten wollen, reichen Sie kein Exposé ein. Ein Exposé ist nur erforderlich, wenn Sie ein selbst erdachtes Thema außerhalb der Angebotsliste bearbeiten möchten (s.u.).
Die Studiengangsleitung nimmt die Vergabe der Themen gemäß der Wunschlisten vor und versucht dabei, für jede*n Kandidat*in den Erstwunsch zu realisieren. Sollte ausnahmsweise keiner der Themenwünsche berücksichtigt werden können aufgrund von starker Nachfrage nach den gleichen Themenangeboten, wird sich die Studiengangsleitung um individuelle Lösungen bemühen.
Über die Zuteilung des Themas und der Betreuungsperson werden alle Kandidat*innen per Email vom Verwaltungsteam unterrichtet. Im Anschluss verabreden Sie sich mit Ihrer Betreuungsperson für ein Erstgespräch; dieses sollte ca. 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums erfolgen. Mit der Betreuungsperson klären Sie sowohl inhaltliche als auch organisatorische Fragen, darunter auch die konkrete Ausgestaltung der Verbindung Ihrer Bachelorarbeit mit der zugrundeliegenden laufenden IJK-Forschung. In manchen Fällen erbittet die Betreuungsperson zu Beginn des Betreuungsprozesses ein Exposé als Grundlegung für die eigentliche Ausarbeitung; die Einzelheiten dazu erläutert die Betreuungsperson der*m Kandidat*in zu gegebener Zeit.
4. Wie erfolgt die Bewerbung mit einem selbst gewählten Thema für die Bachelorarbeit?
Sie bewerben sich um die Möglichkeit, Ihre Bachelorarbeit zu dem von Ihnen erdachten Thema zu schreiben, mit einem Exposé. Dieses reichen Sie zu den gleichen Fristen ein, zu denen Ihre Kommiliton*innen ihre Themenwünsche bezüglich der Angebotsliste des IJK anmelden, in der Regel also Ende Januar bzw. Ende Juni (konkrete Daten werden im LMS und per Mail bekanntgegeben). Bewerbungen mit Exposé (als PDF im Anhang) sind zu richten an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Exposé finden Sie unten mehr Informationen.
Wichtig: Wenn Sie ein selbst erdachtes Thema bearbeiten möchten, gilt die Einschränkung, dass Sie nur nicht-reaktive Methoden zum Einsatz bringen dürfen. Das bedeutet: Keine qualitativen Interviews, keine standardisierten Befragungen oder andere Forschungsdesigns, an denen Personen als Teilnehmende mitwirken (z. B. Gruppendiskussionen). Möglich sind theoretische Arbeiten, Literature Reviews, vor allem aber auch empirische Studien mit nicht-reaktiven Methoden wie etwa Inhaltsanalysen (qualitativ oder standardisiert), Sekundäranalysen vorhandener Daten und Fallstudien. Diese Einschränkung hat den Grund, dass der wissenschaftliche Nutzen von Bachelorarbeiten, die nicht an laufende IJK-Forschung angebunden sind, die Inanspruchnahme der Zeit und Energie von dritten Personen (Befragte, Interviewte) nicht rechtfertigen. Dieses forschungsethische Problem besteht für Studiendesigns mit nicht-reaktiven Methoden nicht.
Das Exposé enthält eine Auflistung der von Ihnen bevorzugten Betreuungspersonen in absteigender Präferenzreihenfolge (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch). Vom Studierendensekretariat werden alle fristgerecht eingegangenen Exposés an die jeweilige Erstwunsch-Betreuungsperson geleitet. Diese Person sieht das Exposé ein und entscheidet nach Kapazitätslage, ob sie das erbetene Betreuungsverhältnis eingeht. Sollte die Person aus Auslastungsgründen die Arbeit nicht betreuen können, wird das Exposé an die Zweitwunsch-Person und ggf. an die Drittwunsch-Person weitergeleitet. In Ausnahmefällen werden neben der Auslastung mit anderen Betreuungsverhältnissen auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen, wenn nämlich ein*e Kolleg*in im Haus für die Betreuung fachlich besser qualifiziert ist. In dem Fall wird die Wunschperson die*den betreffend*e Kandidat*in kontaktieren und die entsprechende Alternative empfehlen. Studierende, für die keines der drei geäußerten Wunschbetreuungsverhältnisse zustande kommt, werden gemeinsam mit der Studiengangsleitung eine Lösung finden.
Wenn ein Betreuungsverhältnis auf diesem Wege zustande kommt, werden die Kandidat*innen darüber vom Verwaltungsteam per Email informiert. Sie setzen sich mit der zugeteilten Betreuungsperson in Verbindung, um ein Erstgespräch zu vereinbaren; dieses sollte ca. 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums erfolgen. Mit der Betreuungsperson klären Sie sowohl inhaltliche als auch organisatorische Fragen; es obliegt der Betreuungsperson, (ggf. auch weitreichende) Änderungen an Ihrem Vorhaben gegenüber dem Exposé zu veranlassen, etwa um die Realisierbarkeit im Zeitrahmen und angesichts der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen. Der endgültige Zuschnitt Ihrer Bachelorarbeit wird somit nicht durch Ihr Exposé vorgegeben, sondern von Ihrer Betreuungsperson unter Bezugnahme auf Ihr Exposé.
5. Wie verfasse ich ein Exposé?
Wichtig: Ein Exposé ist nur erforderlich, wenn Sie ein selbst erdachtes Thema außerhalb der Angebotsliste bearbeiten möchten (s.o.).
Das Exposé ist ein wissenschaftlicher Projektplan. Es skizziert die (grobe) Fragestellung, die Sie im Rahmen ihrer Abschlussarbeit untersuchen möchten, sowie Ihre Überlegungen zu einer sinnvollen konzeptionell-theoretischen Gründung des Vorhabens (Hintergrund, Relevanz, verwandte Forschung, ggf. wichtige Praxiskontexte) und – falls schon vorhanden – Ansätze zu einer sinnvoll erscheinenden methodisch-empirischen Umsetzung (falls es sich um eine empirische Arbeit handelt).
Das Exposé dient ausschließlich dazu, die Zuordnung von Studierenden zur Betreuungsperson sinnvoll und mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Personen fair abwickeln zu können. Es ist kein Leistungsnachweis und wird auch nicht benotet. Es ist auch nicht Bestandteil der Beurteilung Ihrer BA-Arbeit. Das Exposé soll lediglich deutlich machen, dass Sie sich mit Forschungsproblem und Untersuchungsgegenstand vertraut gemacht und dass Sie realistische Vorstellungen davon haben, wie die Fragestellung in einem auf drei Monate beschränkten Projekt erfolgreich bewältigt werden kann.
Das Exposé wird im Vorfeld der eigentlichen Arbeit erstellt und umreißt die Planung des Vorhabens. Es ist daher notwendigerweise unpräzise und unvollständig. Die eigentliche BA-Arbeit wird im Beratungsgespräch mit ihrer Betreuungsperson konfektioniert und gestaltet. Das Exposé spielt hierbei eine Rolle, ist aber nicht bindend dergestalt. Das heißt, dass Sie „Versprechen“, die Sie im Exposé gegeben haben, nicht unbedingt einhalten müssen, falls sich eine andere, bessere Vorgehensweise ergibt. Umgekehrt steht es der Betreuungsperson frei, auch weitreichende Änderungen/Abweichungen vom Exposé als Bedingung für eine gelingende Abschlussarbeit von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten einzufordern. Die eigentliche BA-Arbeit ist also erst Gegenstand der Beratungsgespräche, die Sie später mit Ihrer Betreuungsperson führen.
6. Wie baue ich das Exposé auf?
Ihr Exposé umreißt
- die Problemstellung (auch: das Erkenntnisinteresse): Worum geht es? Was ist das Thema der Arbeit? Wie lautet die grobe Forschungsfrage?
- deren Relevanz: Warum ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen? (in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und/oder gesellschaftlicher Hinsicht)
- Benennung und grobe Beschreibung der heranziehbaren bisherigen Forschung:
- Theoretische Einbettung: Welche Theorie(n) eignet/eignen sich zur Erklärung des Forschungsproblems?
- Erkenntnisse der empirischen Forschung: Welche Studien haben sich bereits mit ähnlichen Fragen befasst? Welche Erkenntnisse haben sie erbracht?
→ Die Punkte a. und b. können naturgemäß noch nicht sehr ausgereift sein und sollen auch nicht weit ausgearbeitet werden. Wichtig ist, dass Sie nach einschlägigen Theorien, Modellen und/oder Studien suchen, die Ihrer Einschätzung nach direkt brauchbar sind für Ihr Vorhaben, und diese kurz benennen, damit ein Eindruck von der angedachten Werkanlage entsteht.
- ggf. das methodische Vorgehen, soweit Sie dazu eine Idee haben: Halten Sie ein qualitatives oder quantitatives Vorgehen für sinnvoll? Welches Design/welche Erhebungsmethode halten Sie für die Fragestellung geeignet? Wie würden Sie die Studie grob konzipieren? (z. B. „Online-Umfrage unter…“, „Inhaltsanalyse von…“, „Leitfadeninterviews mit…“, „Sekundäranalyse aus Werkstattseminar …“, „Experiment mit folgenden unabhängigen und abhängigen Variablen…“, „Dokumentenanalyse von …“, „Beobachtung von …“)
→ Dieser Punkt entfällt, wenn Sie eine Theoriearbeit verfassen. - Das Literaturverzeichnis: Auf welche Literatur stützen Sie Ihr Exposé?
Bitte vergessen Sie auch nicht folgende formale Angaben!
- Ihren Namen
- den (vorläufigen) Arbeitstitel
- Ihre drei Wunschbetreuerinnen und -betreuer in der Reihenfolge Ihrer Präferenz
Wichtig: Verwenden Sie 12-Punkt-Schrift und belassen Sie die Ränder Ihres Dokuments bei mindestens 2,5 cm an jeder Seite. Das Exposé darf max. 2 Seiten umfassen (die Literaturliste nicht mitgezählt). Längere Exposés werden nicht akzeptiert und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zurückgesendet.
Es wird von Ihnen keine umfangreiche Ausarbeitung gefordert, sondern eine kompakte Darstellung Ihrer Idee, anhand derer die Betreuungsverhältnisse vermakelt werden können.
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