B) Forschungsthema und Exposé

1. Wie bereite ich mich inhaltlich vor? (Examenskolloquium)

Der erste Schritt auf dem Weg zur Bachelorarbeit ist das Examenskolloquium (Teilmodul 16.1 „Vorbereitung auf die Bachelorarbeit“), welches für das 5. Studiensemester empfohlen wird. Im Examenskolloquium werden Sie auf die Bachelorarbeit vorbereitet. Das Seminar sollte daher im Semester vor der Anmeldung Ihrer Arbeit abgeleistet sein. Im Rahmen des Seminars setzen Sie sich mit einer eigenen wissenschaftlichen Fragestellung auseinander und erlernen die Strukturierung von eigenen Forschungstätigkeiten (wie Aufbau einer Bachelorarbeit, Kriterien für die Bewertung von Bachelorarbeiten, Recherchetechniken etc.). Im Rahmen des Examenskolloquiums halten Sie eine Präsentation und verfassen ein Exposé. Zu beiden Arbeitsschritten erhalten Sie ausführlich Rückmeldung, die Sie entweder für die Anpassung und Ausarbeitung des Themas oder für eine Neuformulierung nutzen können.

2. Wie läuft die Einreichung des Exposés formal ab?

Spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen Anmeldetermin im Sommer- bzw. Wintersemester müssen Sie ein Exposé einreichen, in dem Sie Ihr geplantes Forschungsvorhaben für die BA-Arbeit kurz schildern. Die Frist ist also jeweils der 01.03. bzw. der 01.09. eines Jahres.
Bitte senden Sie Ihr Exposé als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de

Das Exposé enthält eine Auflistung der von Ihnen bevorzugten Betreuungspersonen in absteigender Präferenzreihenfolge (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch). Nach welchen Kriterien die Auswahl geschieht, können Sie hier nachlesen.
Vom Studierendensekretariat werden alle fristgerecht eingegangenen Exposés an die jeweilige Erstwunsch-Betreuungsperson geleitet. Diese Person sieht das Exposé ein und entscheidet nach Kapazitätslage, ob sie das erbetene Betreuungsverhältnis eingeht. Sollte die Person aus Auslastungsgründen die Arbeit nicht betreuen können, wird das Exposé an die Zweitwunsch-Person und ggf. an die Drittwunsch-Person weitergeleitet. In Ausnahmefällen werden neben der Auslastung mit anderen Betreuungsverhältnissen auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen, wenn nämlich eine Kollegin oder ein Kollege im Haus für die Betreuung fachlich besser qualifiziert ist. In dem Fall wird die Wunschperson die betreffende Kandidatin bzw. den Kandidaten kontaktieren und die entsprechende Alternative empfehlen. Studierende, für die keines der drei geäußerten Wunschbetreuungsverhältnisse zustande kommt, werden gemeinsam mit dem Studiengangssprecher oder der sprecherin eine Lösung finden. 

Das Studierendensekretariat informiert alle Kandidatinnen und Kandidaten zeitnah darüber, welche Wunsch-person die Betreuung der Arbeit übernimmt. Mit dieser Person setzen sich die Kandidatinnen und Kandidaten umgehend (vor dem Anmeldezeitpunkt!) für eine Erstabsprache in Verbindung. Die Anmeldung selbst erfolgt dann zum vorgegebenen Termin (15.04. bzw. 15.10.).

3. Wie wähle ich ein Forschungsthema/eine Forschungsfrage aus?

Die Forschungsfrage ist Ihnen inhaltlich weitgehend freigestellt. Sie ergibt sich aus Ihren Interessen. Neben eigenen Ideen kann das Thema bzw. die Frage auch aus Werkstatt- oder anderen Seminaren hervorgehen. Eine erste Themensuche findet im Rahmen des Examenskolloquiums statt, welches Sie ein Semester vor Beginn der BA-Arbeit belegen. Jeder Student bzw. jede Studentin stellt im Rahmen dieser Veranstaltung ein mögliches Thema vor.

Was bei der Suche hilft: rechtzeitig anfangen; überlegen, welche Themengebiete interessieren, auf aktuelle Ereignisse achten; überprüfen, welche Themen schon abgehandelt sind und sich Inspirationen aus alten Abschlussarbeiten holen (z. B. hier).
Empirische Fragestellungen sind nicht zwingend, auch theoretische Ansätze können bearbeitet werden. Es ist darüber hinaus auch möglich, sich ein Thema stellen zu lassen. Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich im Vorfeld der Exposé-Erstellung an eine Professorin bzw. einen Professor oder jemanden von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden.

Denken Sie bei der Konfektionierung des Themas daran, dass es sich „nur“ um eine BA-Arbeit handelt, und übernehmen Sie sich nicht. Hören Sie unbedingt auf die Ratschläge der Person, die Sie betreut. Sie hat jahrelange Erfahrung mit diesen Arbeiten und weiß es einfach besser ;)

4. Wie finde ich eine Betreuungsperson?

Alle Professorinnen und Professoren sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon länger am Institut beschäftigt sind, können Ihre Arbeit betreuen. Derzeit sind das neben den Professorinnen und Professoren Sophie Bruns, Anja Dittrich, Lisa Felgendreff, Tanja Fisse, Anna Freytag, Dorothée Hefner, Katarina Heitz, Elisabeth Hopfe, Miriam Jaspersen, Katharina Knop-Hülß, Julian Kreissl, Robin Leuppert, Elena Link, Aljoscha Paulus, Daniel Possler, Magdalena Rosset, Jule Scheper und Nico Spreen.

Die Auswahl Ihrer Betreuungsperson erfolgt nach inhaltlicher Passung. Falls Sie unschlüssig sind, schauen Sie sich die Forschungsinteressen der Mitarbeitenden an unter http://www.ijk.hmtm-hannover.de/de/institut/personen/.

Die Person, die das Zweitgutachten verfasst, wird von uns eingeteilt.

5. Wie verfasse ich ein Exposé?

Das Exposé ist ein wissenschaftlicher Projektplan. Es skizziert die (grobe) Fragestellung, die Sie im Rahmen ihrer Abschlussarbeit untersuchen möchten, sowie Ihre Überlegungen zu einer sinnvollen konzeptionell-theoretischen Gründung des Vorhabens (Hintergrund, Relevanz, verwandte Forschung, ggf. wichtige Praxiskontexte) und – falls schon vorhanden – Ansätze zu einer sinnvoll erscheinenden methodisch-empirischen Umsetzung (falls es sich um eine empirische Arbeit handelt).

Das Exposé dient ausschließlich dazu, die Zuordnung von Studierenden zur Betreuungsperson sinnvoll und mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Personen fair abwickeln zu können. Es ist kein Leistungsnachweis und wird auch nicht benotet. Es ist auch nicht Bestandteil der Beurteilung Ihrer BA-Arbeit. Das Exposé soll lediglich deutlich machen, dass Sie sich mit Forschungsproblem und Untersuchungsgegenstand vertraut gemacht und dass Sie realistische Vorstellungen davon haben, wie die Fragestellung in einem auf drei Monate beschränkten Projekt erfolgreich bewältigt werden kann.

Das Exposé wird im Vorfeld der eigentlichen Arbeit erstellt und umreißt die Planung des Vorhabens. Es ist daher notwendigerweise unpräzise und unvollständig. Die eigentliche BA-Arbeit wird im Beratungsgespräch mit ihrer Betreuungsperson konfektioniert und gestaltet. Das Exposé spielt hierbei eine Rolle, ist aber nicht bindend dergestalt. Das heißt, dass Sie „Versprechen“, die Sie im Exposé gegeben haben, nicht unbedingt einhalten müssen, falls sich eine andere, bessere Vorgehensweise ergibt. Umgekehrt steht es der Betreuungsperson frei, auch weitreichende Änderungen/Abweichungen vom Exposé als Bedingung für eine gelingende Abschlussarbeit von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten einzufordern. Die eigentliche BA-Arbeit ist also erst Gegenstand der Beratungsgespräche, die Sie später mit Ihrer Betreuungsperson führen.

6. Wie baue ich das Exposé auf?

Ihr Exposé umreißt

  1. die Problemstellung (auch: das Erkenntnisinteresse): Worum geht es? Was ist das Thema der Arbeit? Wie lautet die grobe Forschungsfrage?
  2. deren Relevanz: Warum ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen? (in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und/oder gesellschaftlicher Hinsicht)
  3. Benennung und grobe Beschreibung der heranziehbaren bisherigen Forschung:
    1. Theoretische Einbettung: Welche Theorie(n) eignet/eignen sich zur Erklärung des Forschungsproblems?
    2. Erkenntnisse der empirischen Forschung: Welche Studien haben sich bereits mit ähnlichen Fragen befasst? Welche Erkenntnisse haben sie erbracht?
      → Die Punkte a. und b. können naturgemäß noch nicht sehr ausgereift sein und sollen auch nicht weit ausgearbeitet werden. Wichtig ist, dass Sie nach einschlägigen Theorien, Modellen und/oder Studien suchen, die Ihrer Einschätzung nach direkt brauchbar sind für Ihr Vorhaben, und diese kurz benennen, damit ein Eindruck von der angedachten Werkanlage entsteht.
  4. ggf. das methodische Vorgehen, soweit Sie dazu eine Idee haben: Halten Sie ein qualitatives oder quantitatives Vorgehen für sinnvoll? Welches Design/welche Erhebungsmethode halten Sie für die Fragestellung geeignet? Wie würden Sie die Studie grob konzipieren? (z. B. „Online-Umfrage unter…“, „Inhaltsanalyse von…“, „Leitfadeninterviews mit…“, „Sekundäranalyse aus Werkstattseminar …“, „Experiment mit folgenden unabhängigen und abhängigen Variablen…“, „Dokumentenanalyse von …“, „Beobachtung von …“)
    → Dieser Punkt entfällt, wenn Sie eine Theoriearbeit verfassen.
  5. Das Literaturverzeichnis: Auf welche Literatur stützen Sie Ihr Exposé?

Bitte vergessen Sie auch nicht folgende formale Angaben!

  • Ihren Namen
  • den (vorläufigen) Arbeitstitel
  • Ihre drei Wunschbetreuerinnen und -betreuer in der Reihenfolge Ihrer Präferenz

Wichtig: Verwenden Sie 12-Punkt-Schrift und belassen Sie die Ränder Ihres Dokuments bei mindestens 2,5 cm an jeder Seite. Das Exposé darf max. 2 Seiten umfassen (die Literaturliste nicht mitgezählt). Längere Exposés werden nicht akzeptiert und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zurückgesendet.

Es wird von Ihnen keine umfangreiche Ausarbeitung gefordert, sondern eine kompakte Darstellung Ihrer Idee, anhand derer die Betreuungsverhältnisse vermakelt werden können.

 

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    Zuletzt bearbeitet: 21.05.2024

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