Infos zum M.A. KMF

1. Wie bereite ich mich inhaltlich auf die Masterarbeit vor?

Der erste Schritt auf dem Weg zur Masterarbeit ist das so genannte Examenskolloquium (Teilmodul 7.1 „Vorbereitung auf die Abschlussprüfung“; siehe Studien- und Prüfungsordnung), das für das 3. Fachsemester empfohlen wird. In diesem Kolloquium wird auch die Frage behandelt, wie Sie Ihr Thema für Ihre Abschlussarbeit finden und wie die Abschlussphase Ihres Studiums rund um die Masterarbeit organisiert ist. Für dieses Kolloqium existiert im jeweils laufenden Semester ein eigener Kurs im LMS, in dem Sie jederzeit die wichtigsten und aktuellsten Informationen nachschlagen können.

2. Wie wähle ich ein Forschungsthema / eine Forschungsfrage für die Masterarbeit aus?

Ihnen stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um die Thematik und Fragestellung für Ihre Masterarbeit zu finden.

Der erste und empfohlene Weg besteht darin, aus der halbjährlich von den Lehrenden des Instituts veröffentlichen Angebotsliste möglicher Themen auszuwählen. Am IJK wird zu den unterschiedlichsten Themen geforscht, und Ihre Abschlussarbeit mit einem laufenden Forschungsprogramm zu verbinden, hat für Sie und für die Lehrenden (wie auch die Wissenschaft insgesamt) große Vorteile. Sie profitieren von bereits recherchierten Literaturbeständen und -kenntnissen Ihrer Betreuer*innen, von methodischen Vorerfahrungen und Vorarbeiten, vorhandenen Daten mit Möglichkeiten der Erweiterung oder Re-Analyse, von replikationsfähigen Ausgangsstudien oder etablierten Partnernetzwerken. Die Anbindung Ihrer Arbeit an laufende IJK-Forschung verleiht Ihrem Projekt auf vielfältige Weise Rückenwind, und umgekehrt leistet Ihre Masterarbeit einen dramatisch größeren Nutzen für die Wissenschaft, wenn sie eng mit laufender IJK-Forschung verknüpft ist

Der zweite Weg zu Ihrem Thema besteht darin, dass Sie sich selbst eine Fragestellung überlegen. Die Lehrenden des IJK stehen Ihren Ideen offen gegenüber, bieten allerdings keine umfangreiche Beratung an zur Entwicklung von Eigenthemen, weil das die Arbeitskapazitäten nicht erlauben. Für ein eigenes Thema können Sie im Rahmen des Examenskolloquiums (Vorbereitung auf die Abschlussarbeit, Modul 7.1) ein Beratungsgespräch mit einer*m Professor*in erbitten. 

3. Wie erfolgt die Vergabe von Themen aus der Angebotsliste des IJK?

Zweimal im Jahr (zum 01.06. und zum 01.01.) veröffentlichen die Lehrenden des Instituts eine aktuelle Liste mit den Themenangeboten für Abschlussarbeiten. Der Link zu dieser Liste wird im LMS-Kurs des „Examenskolloquiums“ (Integriertes Begleitkolloquium für die Abschlüsse aller Studiengänge, einschließlich MA-Modul 7.1) hinterlegt; die Studierenden werden auch per Rundmail darüber informiert. Zu jedem angebotenen Thema finden Sie eine kurze Beschreibung des vorgesehenen wissenschaftlichen Vorgehens, meistens mit Hinweisen auf Referenzpublikationen. Befassen Sie sich gründlich mit diesen Beschreibungen und wählen Sie ein Thema aus, das in der Liste explizit als geeignet für Ihr MA-Programm ausgewiesen ist. Senden Sie sodann Ihren Wunsch an unser Verwaltungsteam (verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de). Nennen Sie die laufende Nummer aus der Angebotsliste, die Betreuungsperson und das Thema. Eine Frist ist nicht zu beachten; Themenwünsche für MA-Arbeiten können jederzeit angemeldet werden; zudem ist ein formaler Beginn des viermonatigen Beabeitungszeitraums gemäß Prüfungsordnung jederzeit möglich.

Die Studiengangsleitung nimmt die Vergabe des Themas vor und versucht dabei, den kandidat*innenseitig genannten Wunsch zu realisieren. Sollte dies nicht gelingen aufgrund von starker Nachfrage nach den gleichen Themenangeboten, wird sich die Studiengangsleitung um individuelle Lösungen bemühen.

Über die Zuteilung des Themas und der Betreuungsperson werden alle Kandidat*innen per Email vom Verwaltungsteam unterrichtet. Im Anschluss verabreden Sie sich mit Ihrer Betreuungsperson für ein Erstgespräch; dieses sollte ca. 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums erfolgen. Mit der Betreuungsperson klären Sie sowohl inhaltliche als auch organisatorische Fragen, darunter auch die konkrete Ausgestaltung der Verbindung Ihrer Masterarbeit mit der zugrundeliegenden laufenden IJK-Forschung. In manchen Fällen erbittet die Betreuungsperson zu Beginn des Betreuungsprozesses ein Exposé als Grundlegung für die eigentliche Ausarbeitung; die Einzelheiten dazu erläutert die Betreuungsperson der Kandidat*in zu gegebener Zeit.

4. Wie erfolgt die Bewerbung mit einem selbst gewählten Thema für die Masterarbeit?

Wenn Sie sich entscheiden, ein eigenes Thema in Ihrer MA-Arbeit zu verfolgen, das nicht aus der Angebotsliste des IJK stammt, bewerben Sie sich um die Möglichkeit, Ihre Masterarbeit zu dem von Ihnen erdachten Thema zu schreiben, mit einem Exposé. Dieses reichen Sie zu einem von Ihnen frei wählbaren Zeitpunkt ein. Bewerbungen mit Exposé (als PDF im Anhang) sind zu richten an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de. Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Exposé finden Sie unten mehr Informationen. Wichtig: Im Vorfeld der Niederschrift Ihres Exposés müssen Sie ein Beratungsgespräch im Rahmen des Vorbereitungskolloquiums (Modul 7.1) mit einer*m Professor*in des Instituts abhalten; die Erkenntnisse aus diesem Gespräch bringen Sie in das Exposé ein. Für solche Beratungsgespräche werden im Kolloquium jeweils Terminfenster angeboten; wenn es Timing-Erfordernisse gibt, ist es auch möglich, eine*n Professor*in individuell um einen Beratungstermin außerhalb dieser Regelzeiten zu bitten.

Das einzureichende Exposé enthält eine Auflistung der von Ihnen bevorzugten Betreuungspersonen in absteigender Präferenzreihenfolge (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch). Vom Studierendensekretariat werden die Exposés an die jeweilige Erstwunsch-Betreuungsperson geleitet. Diese Person sieht das Exposé ein und entscheidet nach Kapazitätslage, ob sie das erbetene Betreuungsverhältnis eingeht. Sollte die Person aus Auslastungsgründen die Arbeit nicht betreuen können, wird das Exposé an die Zweitwunsch-Person und ggf. an die Drittwunsch-Person weitergeleitet. In Ausnahmefällen werden neben der Auslastung mit anderen Betreuungsverhältnissen auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen, wenn nämlich ein*e Kolleg*in im Haus für die Betreuung fachlich besser qualifiziert ist. In dem Fall wird die Wunschperson die*den betreffende*n Kandidat*in kontaktieren und die entsprechende Alternative empfehlen. Studierende, für die keines der drei geäußerten Wunschbetreuungsverhältnisse zustande kommt, werden gemeinsam mit der Studiengangsleitung eine Lösung finden.  

Wenn ein Betreuungsverhältnis auf diesem Wege zustande kommt, werden die Kandidat*innen darüber vom Verwaltungsteam per Email informiert. Sie setzen sich mit der zugeteilten Betreuungsperson in Verbindung, um ein Erstgespräch zu vereinbaren; dieses sollte ca. 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums erfolgen. Mit der Betreuungsperson klären Sie sowohl inhaltliche als auch organisatorische Fragen; es obliegt der Betreuungsperson, (ggf. auch weitreichende) Änderungen an Ihrem Vorhaben gegenüber dem Exposé zu veranlassen, etwa um die Realisierbarkeit im Zeitrahmen und angesichts der verfügbaren Ressourcen sicherzustellen. Der endgültige Zuschnitt Ihrer Masterarbeit wird somit nicht durch Ihr Exposé vorgegeben, sondern von Ihrer Betreuungsperson unter Bezugnahme auf Ihr Exposé.

Der Beginn der Betreuungsgespräche ist nicht gleichbedeutend mit der formalen Anmeldung Ihrer MA-Arbeit. Die Anmeldung nehmen Sie beim Prüfungsamt nach Absprache mit Ihrer Betreuungsperson vor, wenn nämlich die grundlegenden Fragen zur Werkanlage und zum Zeitengerüst geklärt sind.

5. Wie verfasse ich ein Exposé?

Das Exposé ist ein wissenschaftlicher Projektplan. Es skizziert die (grobe) Fragestellung, die Sie im Rahmen ihrer Abschlussarbeit untersuchen möchten, sowie Ihre Überlegungen zu einer sinnvollen konzeptionell-theoretischen Gründung des Vorhabens (Hintergrund, Relevanz, verwandte Forschung, ggf. wichtige Praxiskontexte) und – falls schon vorhanden – Ansätze zu einer sinnvoll erscheinenden methodisch-empirischen Umsetzung (falls es sich um eine empirische Arbeit handelt).

Das Exposé dient ausschließlich dazu, die Zuordnung von Studierenden zur Betreuungsperson sinnvoll und mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Personen fair abwickeln zu können. Es ist kein Leistungsnachweis und wird auch nicht benotet. Es ist auch nicht Bestandteil der Beurteilung Ihrer Abschlussarbeit. Das Exposé soll lediglich deutlich machen, dass Sie sich mit Forschungsproblem und Untersuchungsgegenstand vertraut gemacht und dass Sie realistische Vorstellungen davon haben, wie die Fragestellung im vorgesehenen Bearbeitungszeitraum erfolgreich bewältigt werden kann.

Das Exposé wird im Vorfeld der eigentlichen Arbeit erstellt und umreißt die Planung des Vorhabens. Es ist daher notwendigerweise unpräzise und unvollständig. Die eigentliche Abschlussarbeit wird im Beratungsgespräch mit ihrer Betreuungsperson konfektioniert und gestaltet. Das Exposé spielt hierbei eine Rolle, ist aber nicht bindend. Das heißt, dass Sie „Versprechen“, die Sie im Exposé gegeben haben, nicht unbedingt einhalten müssen, falls sich eine andere, bessere Vorgehensweise ergibt. Umgekehrt steht es der Betreuungsperson frei, auch weitreichende Änderungen/Abweichungen vom Exposé als Bedingung für eine gelingende Abschlussarbeit von der*dem Kandidat*in einzufordern. Die eigentliche Abschlussarbeit ist also erst Gegenstand der Beratungsgespräche, die Sie später mit Ihrer Betreuungsperson führen.

6. Wie baue ich das Exposé auf?

Ihr Exposé umreißt

  1. die Problemstellung (auch: das Erkenntnisinteresse): Worum geht es? Was ist das Thema der Arbeit? Wie lautet die grobe Forschungsfrage?
  2. deren Relevanz: Warum ist es wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen? (in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und/oder gesellschaftlicher Hinsicht)
  3. Benennung und grobe Beschreibung der heranziehbaren bisherigen Forschung:
    1. Theoretische Einbettung: Welche Theorie(n) eignet/eignen sich zur Erklärung des Forschungsproblems?
    2. Erkenntnisse der empirischen Forschung: Welche Studien haben sich bereits mit ähnlichen Fragen befasst? Welche Erkenntnisse haben sie erbracht?
      → Die Punkte a. und b. können naturgemäß noch nicht sehr ausgereift sein und sollen auch nicht weit ausgearbeitet werden. Wichtig ist, dass Sie nach einschlägigen Theorien, Modellen und/oder Studien suchen, die Ihrer Einschätzung nach direkt brauchbar sind für Ihr Vorhaben, und diese kurz benennen, damit ein Eindruck von der angedachten Werkanlage entsteht.
  4. ggf. das methodische Vorgehen, soweit Sie dazu eine Idee haben: Halten Sie ein qualitatives oder quantitatives Vorgehen für sinnvoll? Welches Design/welche Erhebungsmethode halten Sie für die Fragestellung geeignet? Wie würden Sie die Studie grob konzipieren? (z. B. „Online-Umfrage unter…“, „Inhaltsanalyse von…“, „Leitfadeninterviews mit…“, „Sekundäranalyse aus Werkstattseminar …“, „Experiment mit folgenden unabhängigen und abhängigen Variablen…“, „Dokumentenanalyse von …“, „Beobachtung von …“)
    → Dieser Punkt entfällt, wenn Sie eine Theoriearbeit verfassen.
  5. Das Literaturverzeichnis: Auf welche Literatur stützen Sie Ihr Exposé?

Bitte vergessen Sie auch nicht folgende formale Angaben!

  • Ihren Namen
  • den (vorläufigen) Arbeitstitel
  • Ihre drei Wunschbetreuerinnen und -betreuer in der Reihenfolge Ihrer Präferenz

Wichtig: Verwenden Sie 12-Punkt-Schrift und belassen Sie die Ränder Ihres Dokuments bei mindestens 2,5 cm an jeder Seite. Das Exposé darf max. 2 Seiten umfassen (die Literaturliste nicht mitgezählt). Längere Exposés werden nicht akzeptiert und der*m Kandidat*in zurückgesendet.

Es wird von Ihnen keine umfangreiche Ausarbeitung gefordert, sondern eine kompakte Darstellung Ihrer Idee, anhand derer die Betreuungsverhältnisse vermakelt werden können.

7. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Masterarbeit anmelden zu können?

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer höchstens acht Leistungspunkte aus den Modulen 4 bis 6 der Studienordnung des Masterstudiengangs Kommunikations- und Medienforschung noch nicht erbracht hat. Über die Zulassung zur Teilnahme bei einzelnen ausstehenden Leistungen in den Modulen 4 bis 6 entscheidet der Prüfungsausschuss. Ausnahmen für besondere Härtefälle kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag zulassen. Die fehlenden Leistungsnachweise müssen spätestens bis zur Zulassung zur letzten Prüfungsleistung des Masterstudiengangs vorliegen. 

8. Wie melde ich meine Masterarbeit an?

Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es keine Fristen. Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag der Studentin/des Studenten an den Prüfungsausschuss. Dem Antrag fügt die Studentin/der Student einen Vorschlag für das Fachgebiet, dem das Thema für die Masterarbeit entnommen werden soll, und einen Vorschlag für die Prüferinnen/Prüfer bei. Die Prüfungsvorleistungen sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang Kommunikations- und Medienforschung festgelegt. 

Die Masterarbeit kann sowohl persönlich als auch digital angemeldet werden. Bitte senden Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen an: verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de.

9. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Benötigt werden die folgenden Dokumente. Sie finden alle Vorlagen, die Sie benötigen, hier (link folgt).

  • Lebenslauf
  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung MAKMF
  • Formular „Masterarbeit Vergabe“
  • → Der Titel, den Sie hier eintragen, ist nur als Arbeitstitel zu verstehen, der das Thema grob umreißt. Er kann im Laufe der Bearbeitung noch geändert werden.
  • Erklärung (MA-Prüfungsverfahren, das erste dieser Art im Fach Kommunikations- und Medienforschung)
  • Auskunft über Gremientätigkeiten

10. Kann ich meine Anmeldung zurücknehmen?

Das Thema der Arbeit kann einmal innerhalb von drei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die erneute Anmeldung (mit einem anderen Thema) ist dann zum Stichtag im Folgesemester möglich.

11. Was passiert, wenn ich krank werde?

Bei Krankheit müssen Sie unbedingt ein ärztliches Attest (im Original) im Prüfungsamt (bei Emily Junck oder Heike Just) einreichen. Legen Sie dem Attest bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist bei. Den formlosen Antrag (inkl. Kopie Ihres ärztlichen Attests) können Sie zunächst auch digital an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de stellen. Die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über Ihren Antrag. 

Die krankgeschriebenen Tage werden auf die Bearbeitungszeit aufgeschlagen. Ihr Abgabezeitpunkt verschiebt sich entsprechend nach hinten. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zur Gesamtdauer von fünf Monaten verlängert werden – aber nicht länger. Bei einer längeren Erkrankung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt unbedingt erforderlich. 

12. Was passiert, wenn die Abschlussarbeit als nicht bestanden bewertet wird?

Wenn Sie z. B. aus Krankheitsgründen Ihre Arbeit nicht abschließen können, halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson. Wir finden auf jeden Fall eine Lösung! Es ist möglich, die Arbeit einmal zu wiederholen.

13. Wie viele Exemplare der Abschlussarbeit müssen abgegeben werden?

Insgesamt müssen vier Exemplare der Arbeit abgegeben werden. Je eins für die Prüfer*innen, eins für das Archiv im Prüfungsamt und eins für die Bibliothek. Jedes Exemplar muss auf dem Rücken mit Ihrem Namen und dem (Kurz-)Titel Ihrer Arbeit beschriftet sein. Ergänzend muss bei der Erstprüferin/dem Erstprüfer eine elektronische Fassung eingereicht werden, die für die Plagiatsprüfung genutzt werden kann.

14. Was muss sonst abgegeben werden?

Ergänzend zu den Ausdrucken der Arbeit reichen Sie bitte die digitale Version Ihrer Masterarbeit sowie die dazugehörigen Daten (sofern Sie im Rahmen der Arbeit welche erhoben haben) und ein Abstract ein.

Bitte laden Sie am Abgabetag die digitale Version Ihrer Masterarbeit (inkl. der dazugehörigen Datensätze) im LMS hoch. Den Link zum Upload-Bereich im LMS erhalten Sie vor Ende der Abgabefrist in einer separaten E-Mail vom Prüfungsamt.

Zusätzlich reichen Sie bitte ein Abstract als Word-Datei (!) per E-Mail an verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de ein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Abstract auf der Website des IJK veröffentlicht.

Folgende weitere Angaben werden zum Abstract benötigt:

  • Art der Abschlussarbeit: Bachelor‐ oder Masterarbeit
  • Länge der Abschlussarbeit in Seiten, inkl. Anhang und exkl. Anhang
  • Einreichungsdatum der Abschlussarbeit
  • Note der Abschlussarbeit
  • Erstbetreuer/in der Abschlussarbeit
  • Verfasser/in der Abschlussarbeit
  • Titel der Abschlussarbeit
  • Ihre Email-Adresse (bitte keine IJK‐Adressen; @ durch [at] ersetzen)
  • Abstract der Abschlussarbeit (ca. 300 Wörter, mindestens 1.250 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Formlose Erklärung, ob Sie mit der Nennung des Titels Ihrer Abschlussarbeit und Ihres Namens in der Liste der Absolventinnen und Absolventen auf der Website des IJK einverstanden sind.

Bitte benennen Sie die Datei wie folgt: Name_Abstract_BA oder entsprechend Name_Abstract_MA

15. Was ist zu tun, wenn ich Prüfungsleistungen nicht oder nicht vollständig wie vorgesehen ablegen kann?

Macht die zu prüfende Person glaubhaft, dass sie nicht in der Lage ist (z. B. wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung), Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so soll sie die Prüfungsleistungen in einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form erbringen können. Dazu muss ein fachärztliches Attest im Original vorgelegt werden. Die Vorlage einer Kopie ist nicht ausreichend. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.

16. Was muss ich bei der Abgabe meiner Masterarbeit beachten?

Abgabe von Abschlussarbeiten: Bei der Abgabe der Masterarbeit hat die Studentin/der Student schriftlich zu versichern, dass sie/er ihre/seine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die letzte Seite enthält die mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehene Plagiatserklärung

Die schriftliche Arbeit ist fristgerecht in mehrfacher Ausfertigung (vier Exemplare) entsprechend der Anzahl der Prüfenden im Prüfungsamt am IJK (bei Emily Junck oder in Vertretung Heike Just) abzugeben.

Ergänzend muss bei der Erstprüferin/dem Erstprüfer eine elektronische Fassung eingereicht werden, die für die Plagiatsprüfung genutzt werden kann. Maßgebend sind die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes am Abgabedatum. Bei Zusendung per Post gilt als Abgabedatum der Poststempel. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgeliefert, so gilt sie als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet, es sei denn, die/der Geprüfte hat das Fristversäumnis nicht zu vertreten.

17. Wie läuft die Verteidigung der Masterarbeit ab?

Bei der Verteidigung Ihrer Masterarbeit handelt es sich um eine 30-minütige mündliche Prüfung. Diese nehmen in der Regel die beiden Betreuer*innen / Prüfer*innen Ihrer Masterarbeit ab. Gegenstand der Prüfung ist die kritische Reflexion ihrer Masterarbeit und die Verteidigung des gewählten Vorgehens.

Die Prüfung besteht aus zwei Phasen:

  • Eingangs-Vortrag: In den ersten 5-10 Minuten der Prüfung sind Sie gebeten, Ihre Masterarbeit noch einmal knapp, verständlich, strukturiert und argumentativ überzeugend vorzustellen. Dabei sollten Sie auch auf die Stärken bzw. Verdienste und Schwächen bzw. Limitationen Ihrer Masterarbeit eingehen. Für diesen Eingangs-Vortrag können Sie ein knappes Handout oder Slides (z.B. in Powerpoint) vorbereiten. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Wie Sie den Eingangs-Vortrag gestalten, obliegt ganz Ihnen.
  • Kritische Fachdiskussion: Anschließend werden Ihnen Ihre Prüfer*innen einige Fragen zu Ihrer Arbeit stellen. Dabei sollen Sie zeigen, dass Sie sich in einer Fachdiskussion zu dem Thema Ihrer Arbeit (einschließlich fachlich benachbarter Erweiterungsthemen) unter den Gesichtspunkten sozialwissenschaftlicher Gütekriterien, aktueller Medienentwicklungen und in der Literatur dokumentierten Fachwissens behaupten können.

Die beiden Phasen können fließend ineinander übergehen. Für weitere Fragen zum Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuer*innen / Prüfer*innen.

18. Wie setzt sich die Gesamtnote meines Masterabschlusses zusammen?

In die Gesamtnote der Masterprüfung gehen zwei Prüfungsleistungen ein: 

  • das nach Abs. 4 gewichtete Mittel der Noten der Module 1 bis 5 mit 60 Prozent 
  • Note des Moduls 7 mit den Teilmodulen „Masterarbeit“ und „Verteidigung“ mit 40 Prozent. 

In die Berechnung des Mittels der Modulnoten gehen alle Studienmodule mit Ausnahme der Module 6 „Individuelle Forschungs- und Managementkompetenzen (IFM)“ und Examensmodul (Modul 7) für den Masterstudiengang Kommunikations- und Medienforschung ein. Die Modulnoten werden bei der Berechnung jeweils mit dem Wert gewichtet, der sich aus der Gesamtsumme der LP für benotete Studienleistungen ergibt.

19. Welche Leistungsbescheinigungen erhalte ich zum Abschluss meines Master-Studiums?

Dem Zeugnis wird ein Verzeichnis der bestandenen Module einschließlich der Masterarbeit beigefügt (Transcript of Records). Das Transcript of Records beinhaltet die zugeordneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkte sowie die Benotung oder Bewertung der Prüfungen. Alle Noten werden als Dezimalzahl ausgewiesen. 

Das Datum des Zeugnisses ist der Tag, an dem die letzte Prüfung bestanden wurde. Mit gleichem Datum wird eine Urkunde über den verliehenen akademischen Grad und ein Diploma Supplement ausgestellt. Das Diploma Supplement dient nach national und international gebräuchlichen Standards der Einstufung und Bewertung des Abschlusses. Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und tragen das Siegel der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover.

20. Wie erhalte ich mein Zeugnis?

Die Abgabe eines Antrags auf Exmatrikulation ist Voraussetzung für die Freigabe bzw. Ausgabe von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement. 

Die ausgestellten Dokumente sind von den Studierenden sofort auf Fehler zu prüfen. Falls Änderungen erforderlich sind, bitte so schnell wie möglich anfordern.

21. Kann ich mich auch rückwirkend exmatrikulieren, wenn meine letzte Prüfung in den ersten Monat des neuen Semesters fällt?

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz v. 15.12.2015 § 19, Abs. (6), Satz 4, haben Studierende die Möglichkeit, einen Antrag auf rückwirkende Exmatrikulation zu stellen, wenn ihre letzte Abschlussprüfung im ersten Monat des neuen Semesters absolviert wurde.

 

 

 

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Zuletzt bearbeitet: 03.06.2026

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