Pflichtpraktika

Im Rahmen des Bachelor-Studiums am IJK absolvieren die Studierenden zwei Pflichtpraktika. Um Ihnen die häufigsten Fragen zu beantworten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen und Regelungen zusammengestellt. 

Sie können eines der Pflichtpraktika auch im Ausland absolvieren. Spezifische Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Auslandsaufenthalte".

Allgemeine Informationen zu Praktika

  • Wie finde ich einen Praktikumsplatz? (Mehr)
  • Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung meines Praktikums? (Mehr)
  • Wie lange sollte ein Praktikum dauern? (Mehr)
  • Mein Arbeitgeber möchte eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wie und wo bekomme ich diese? (Mehr)
  • Können auch Werkstudierendentätigkeiten als Praktikum anerkannt werden? (Mehr)
  • Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte? Wie muss ich meinen Bericht einreichen? (Mehr)
  • Was sind die Voraussetzungen für den Scheinerwerb? (Mehr)

Praktikumsberichte: Procedere und Leitfaden

  • Muss ich für jedes Praktikum einen Bericht erstellen? (Mehr)
  • Wie erstelle ich meinen Praktikumsbericht (Mehr)
  • Wann ist die „Deadline“ für die Abgabe meiner Praktikumsberichte?(Mehr)
  • Wo finde ich alte Praktikumsberichte? (Mehr)
 

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Zuletzt bearbeitet: 14.02.2024

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