C) Anerkennung und Bescheinigung von Leistungen

1. Wie bekomme ich eine aktuelle Notenübersicht?

Die Ausgabe von Noten werden Individuell verfasst und elektronisch verschickt. Studierende können auf elektronischen oder persönlichen Antrag im Prüfungsamt und/oder Sekretariat des IJK einen Auszug über die bisherigen erworbenen Leistungen erhalten. Das Dokument ist als Notenspiegel in deutscher sowie als Transcript of Records in englischer Sprache erhältlich. Die Ausgabe des Dokuments kann auch als pdf erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende E-Mail-Adresse: verwaltungsassistenz@ijk.hmtm-hannover.de

2. Wie erhalte ich eine Studienbescheinigung für meinen BAföG-Antrag?

Bescheinigungen können Studierende selbst über den Self-Service hier erstellen sowie ihre Adresse und Telefonnummer ändern.

3. Wie erfolgt die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie von berufspraktischen Leistungen?

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden beim Wechsel von anderen Studiengängen im In- und Ausland sowie nach Auslandssemestern auf Antrag angerechnet, soweit sie vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die erworbenen Kompetenzen in Umfang und Anforderungen denjenigen des gewählten Studiengangs im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich der Lehrinhalte, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der anzurechnenden Module vorzunehmen.

Entsprechende Anträge sind formlos zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Im Antrag sollen Studierende entsprechende Vorschläge darüber machen welche Leistung in welche Form anerkannt werden sollen. Über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Studiengänge.

 

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Zuletzt bearbeitet: 12.06.2025

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