E) BAföG
1. Wie weise ich meine Studienfortschritte zu Beginn des 4./5. Fachsemesters beim BAföG-Amt nach? (Formblatt 5)
Zu Beginn des 4. bzw. 5. Fachsemesters werden BAföG-Empfänger vom BAföG-Amt dazu aufgefordert, einen Leistungsnachweis über die Studienfortschritte während das 3. bzw. 4. Fachsemesters ihres Studiums beim BAföG-Amt (Formblatt 5) einzureichen. Studierende sollen das Formblatt 5 bitte umgehend beim Prüfungsamt am IJK (Emily Junck oder in Vertretung Heike Just) einreichen. Die Bearbeitung dieses Formulars kann bis zu zwei Monate dauern, da das Erreichen der Bafög-Förderungswürdigkeit durch ausreichende Leistungsnachweise vom IJK geprüft werden muss.
Für die BAfög-Förderungswürdigkeit im Bachelorprogramm setzt das IJK Folgendes voraus:
- zum Ende des dritten Fachsemesters: 90 erreichte Leistungspunkte;
- zum Ende des vierten Fachsemesters: 105 erreichte Leistungspunkte, sofern die sonstige Prognose für die Erreichung des Studienabschlusses in der Regelstudienzeit positiv ist.
Meldungen Alle
-
Montag, 06.10.2025 | 10:05
Konferenzmonat September: ECREA,…
Nach der Sommerpause und vor dem Start des Wintersemesters ist…
-
Freitag, 03.10.2025 | 12:51
IJK stellt sich Schüler*innen beim…
„Medien und Kommunikation bewegen die Welt - und du dich darin” -…
-
Freitag, 19.09.2025 | 16:40
IJK auf der 14. Tagung der Fachgruppe…
Vom 10. bis 12. September 2025 fand die 14. Tagung der Fachgruppe…
-
Montag, 15.09.2025 | 14:00
Daniel Possler erhält Stipendium und…
Handeln wir umweltbewusster, wenn wir Filme gesehen haben, die eine…
-
Freitag, 18.07.2025 | 17:02
Stellenausschreibung HMTMH:…
An der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) ist…
Termine Alle
-
Donnerstag, 20.11.2025 | 09:00
IJK Career Expo am 20.11.2025
Auch 2025 öffnet das IJK wieder seine Türen für die…
-
Donnerstag, 13.11.2025 | 17:30
Grüne Biotechnologie: Mythos…
Novembers der Wissenschaft: Vortrag von Prof. Dr.…
Zuletzt bearbeitet: 05.06.2024
Zum Seitenanfang