F) Pflichtpraktika

1. Wo finde ich Informationen zu Pflichtpraktika?

Alle Informationen zu Pflichtpraktika finden sie hier

Eine Bescheinigung für die Arbeitgeber über die Vergabe eines Pflichtpraktikums wird auf Antrag vom Prüfungsamt und/oder Sekretariat des IJK ausgestellt. Dazu benötigt das Prüfungsamt folgende Angaben von den Studierenden: 

Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers samt Anschrift sowie genaue Angaben zu Beginn und Ende des Praktikums.

 

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Zuletzt bearbeitet: 05.06.2024

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